Erstellt am 19.02.2009 um 09:59 Uhr von Waschör
@Ray1969
Natürlich darf der AG nicht so einfach Minus Stunden anordnen,er darf dabei auch nicht willkürlich ausschuchen wer wann minus machen muss.Er muss den BR kontakten.
ei Annahmeverzug ... 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG der Mitbestimmung!
Erstellt am 19.02.2009 um 10:21 Uhr von Ray1969
Danke für die Antworten,
wenn ich das richtig verstehe dann muss die Geschäftsleitung erst den BR informieren und zusammen ausarbeiten wie lange und in welcher Höhe minus Std gemacht werden müssen.
Also eine schriftliche Betriebsvereinbarung.
Erstellt am 19.02.2009 um 15:08 Uhr von Karla
@Ray1969
Das mit dem Annahmeverzug findest Du in § 615 BGB.
Dort wird auf das Betriebsrisiko hingewiesen...
Einziger Nachteil...
Die Kollegen müssen ihren Anspruch individuell enfordern.
Erstellt am 20.02.2009 um 10:13 Uhr von Kölner
@all
Wollen wir mal hoffen, dass nicht bereits eine Regelungsabrede/BV besteht in der Minusstunden ermöglicht werden.
...und je nach Lage der Dinge kann ja auch der BR Kurzarbeit beantragen.