Erstellt am 17.02.2009 um 17:20 Uhr von DonJohnson
@Kämpfer
Na ganz ohne "Phrasen dreschen" wird es nciht gehen befürchte ich! Zum Urlaub: In euren AV (Arbeitsverträgen) steht die Anzahl der Urlaubstage drin. Hierauf hat der BR keinen Einfluß - wenn überhaupt eine GEW (Gewerkschaft) in dem sie einen HTV bei euch abschließt. Ansonsten befinden wir uns hier im Individualrecht, also jeder AN kann dieses nur selbst einklagen. Bei Gratifikationen die im AV stehen ist es ebenso. Noch kann ich also keinen Verstoß des Gremiums feststellen! Bei welchen Verhandlungen genau schneidet ihr schlechter ab?
Ob etwas ohne Zutun des BR vielleicht NOCH schlechter für euch gewesen wäre, kannst weder du, noch ich oder sonst wer hier entscheiden. Dafür sind wir alle nciht nah genung dran.
Klar, es gibt "schwarze Scharfe" unter den BRM, aber manchmal sind sie so schwarz gar nciht, man weiß nur nciht was sie machen, da ihr Öffentlichkeitsarbeit miserabel ist. Wie es bei euch ist, kann ich nciht sagen - vielleicht sagst du uns hier wirklich mal wo sie schlecht verhandelt, oder Verschlechterungen für euch geschaffen haben.
Gruß
DJ
Erstellt am 17.02.2009 um 17:21 Uhr von Erwin
@Kämpfer
ständig gibt es Kürzungen von Urlaub
Gratifikationen werden gestrichen
wie soll man das verstehen?
Der Urlaubsanspruch ist im TV oder ArbV geregelt, hier kann keiner einfach was kürzen.
Auf welcher Grundlage wurden Gratifikationen bisher gewährt?
Durchleuten kann man es z.B. als Mitglied der GEW mit einem Anruf dort ob das Handeln des BR so ok ist. Es macht also Sinn Mitglied der GEW zu sien.
Erstellt am 17.02.2009 um 17:35 Uhr von Kämpfer
es gab für zwei jahre immer betriebliche regelabreden, über jahre hinweg. jetzt muss jemand aufräumen, zu deutsch die zeit war im letzten jahr vorbei und wird bis zum heutigen tage immer weiter verschoben (bis am ende alles im sand verläuft). langjährige mitarbeiter werden in keiner form berücksichtigt. stunden gehen hoch ohne lohnausgleich, urlaub auf 24 tage runtergeschraubt und gratifikationen werden absolut gestrichen. motivationen sind da auf einem nullstand.
Erstellt am 17.02.2009 um 17:55 Uhr von DonJohnson
@Krieger
Du mußt schon noch genauer werden! Welche betreiblichen Abreden? Über etwas wo der BR ein MBR hat? Dann wäre das echt blöd, da der BR dann eine BV abschließen sollte. Aber vielleicht macht er das gerade und die Verhandlungen dauern halt... der BR muß verhandeln und erst wenn keine Enigung möglich ist, kommt die Einigungsstelle. Das dauert aber nun mal ein wenig.
Längere Wochenarbeitszeit und Jahresurlaub sind und bleiben Individualrecht - da kann der BR nun wirklich nciht viel machen außer dem AG mitteilen dass dadurch die Arbeitsleistung sinken könnte. Bei Mehrarbeit also Überstunden sieht das anders aus!
Sag mal Kämpfer - hast du mal in das BetrVG geschaut und gelesen was der BR darf und kann und was nciht? Wenn nciht, solltest du das bitte machen.
Und noch ein kleiner Rat - im Jare 2010 sind wieder Neuwahlen - laß dich aufstellen, dann kannst du "kämpfen" Kämpfer...
Noch kann ich keine Verfehlung des Gremiums erkennen. Aber vielleicht wenn du alles genauer erklärst...
Gruß
DJ
Erstellt am 17.02.2009 um 18:00 Uhr von Lotte
Kämpfer,
das, was Du da beschreibst kann der BR im Normalfall gar nicht regeln. Da hier im Moment noch keiner weiß, ob für Euch ein TV gilt, oder Dein Urlaub und die Arbeitszeit im AV festgeschrieben ist, würde ich mich an Deiner Stelle mal von Eurem Betriebsrat beraten lassen. Dabei lässt sich vielleicht auch das ein oder andere Missverständnis aufklären.
Wirst Du dort nicht zufriedenstellend beraten oder gar abgewimmelt, würde ich eine Rechtberatung aufsuchen (RA oder Gew.), da es letzlich, wie schon von meinen Vorrednern beschrieben, Individualrecht ist.
Erstellt am 17.02.2009 um 20:31 Uhr von Der alte Heini
Kämpfer
Es ist schon wichtig zu wissen ob ein Tarifvertrag bei euch Anwendung findet und was in den Arbeitsverträgen steht. Verweist der Arbeitsvertrag eventuell Betriebsvereinbarungen usw..
Erstellt am 18.02.2009 um 08:22 Uhr von Postbote
Auch hier hilft das BetrVG weiter:
@Kämpfer / gibt es rechliche Möglichkeiten für die Arbeitnehmer, die Sache zu durchleuchten ???
na dann hast du hier was....wenn du den Verdacht bzw die Belegschaft dies befürchtet, gibbet diesen hier § 23, aber das heißt auch schmutzige Wäsche waschen...( Wasch mich und mach mich aber nicht Nass...gibbet hier nicht )...da müßt ihr dann auch durch...viel Erfolg...wünscht mal...oder fragt doch den Betriebsrat nach eurem Vertauen....wenn ihr einen habt..`???...
§ 23 Verletzung gesetzlicher Pflichten
(1) Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden.
(2) Wird der Betriebsrat aufgelöst, so setzt das Arbeitsgericht unverzüglich einen Wahlvorstand für die Neuwahl ein. § 16 Abs. 2 gilt entsprechend
evtl. noch:
§ 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen
(1) Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt. Sie sind zeitgleich mit den regelmäßigen Wahlen nach § 5 Abs. 1 des Sprecherausschussgesetzes einzuleiten.
(2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn
1.mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist,
2.die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist,
3.der Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat,
4.die Betriebsratswahl mit Erfolg angefochten worden ist,
5..der Betriebsrat durch eine gerichtliche Entscheidung aufgelöst ist oder
6.im Betrieb ein Betriebsrat nicht besteht.
Erstellt am 18.02.2009 um 22:20 Uhr von Der alte Heini
Kämpfer
Es gibt
KEINE
rechtliche Möglichkeiten für die Arbeitnehmer, die Sache zu durchleuchten.
Postbote
in diesem Zusammenhang auf den § 23 BetrVG zu verweisen ist GROßER BLÖDSINN.
DU selber verweist auf das BetrVG, dann lese es erst einmal selber durch, bevor Du hier solche Antworten gibst.
Erstellt am 18.02.2009 um 22:42 Uhr von DonJohnson
@Der alte Heini
Oh habe die Antwort von Postbote hier nciht gesehen...
@Kämpfer
Postbote schrieb: "na dann hast du hier was....wenn du den Verdacht bzw die Belegschaft dies befürchtet, gibbet diesen hier § 23, aber das heißt auch schmutzige Wäsche waschen...( Wasch mich und mach mich aber nicht Nass...gibbet hier nicht )...da müßt ihr dann auch durch...viel Erfolg...wünscht mal...oder fragt doch den Betriebsrat nach eurem Vertauen....wenn ihr einen habt..`???..."
ich hoffe du hast es selber gemerkt: "oder fragt doch den Betriebsrat nach eurem Vertauen....wenn ihr einen habt..`???..." - na wenn ihr keinen habt, könnt ihr wohl schlecht vor dem Arbeitsgericht dessen Enthebung einfordern! Aber ihr habt ja einen - und genau darum geht es! Wenn ihr euerm Gremium eine Pflichtverletzung nachweisen könnt, könnt ihr in der Tat unter bestimmten Vorraussetzungen vor de Arbeitsgericht den BR absetzen lassen. Und bist du sicher, dass ihr solche Beweise habt, die vor Gericht Stand halten? Ein "durchleuchten" des Gremiums ist vom Gesetz her nicht vorgesehen.
Lies dir bitte noch mal meine vorherigen Antworten durch und gehe in dich. Bist du wirklich sicher, dass du die Situation richtig beurteilen kannst oder fehlen dir vielleicht Fakten?
Und bitte überprüfe auch dich und dein Wissen! Du denkst der BR ist zuständig für Lohn und Gehalt - für Urlaub usw... Mach dich da mal kundig, uns glaubst du eh nciht, aber du wirst sehen, dass der BR da keinen Einfluß drauf hat. Ich fragte dich nach deinen genauen Vorwürfen und bekam keine Antwort. Sicherlich hat auch euer Gremium handwerkliche Fehler begangen, aber ob die für einen 23 er ausreichen.... nun, das kann ich hier und jetzt nciht beantworten.
Du willst keine weiteren Infos, sonst hättest du von dir aus mehr solcher gegeben - schade - so sind einige MA. Auch ich hatte heute einen Fall, dass wir / ich mich einsetzen sollte und als ich es tat der AN aus Angst sich zurückgezogen hat. Jetzt stehe ich da, will sein Bestes und er zieht sich zurück und wird mir morgen vermutlich sogar in den Rücken fallen... Ja, wir BRM sind ein schlimmer Schlag von Menschen - Weltverbesserer wollen wir sein, aber warum bekommen wir keine Lohnerhöhung hin? Warum lassen wir Kriege weltweit zu und warum lassen wir Kinder in der dritten Welt hungern....
ACHTUNG: Das war Satire, aber manchmal denke ich, die MA denken das wir alles dürfen und können...
Gute Nacht
DJ
Erstellt am 18.02.2009 um 23:00 Uhr von Der alte Heini
Don Johnson
dass Mitarbeiter dem BR Kollegen in solchen Situationen in den Rücken fallen, kommt öfter vor als man denkt. Deshalb, so mein Vorschlag, sollte man in dem Gespräch mit dem Kollegen eine kurze Gesprächsnotiz anfertigen, deren richtigen Inhalt der Kollege mit seiner Unterschrift bestätigt.
Somit ist das Betriebsratsmitglied "seines Vertrauens" wenigsten nicht der Dumme, wenn der Kollege seine Beschwerde aus Angst zurück zieht.
Erstellt am 18.02.2009 um 23:17 Uhr von DonJohnson
@Heini
Ach weißt du, ich beklage mcih doch nicht! Auch wenn ein Kollege eine Beschwerde zurück zieht, heißt das noch lange nciht, dass ich mcih zurück ziehe - ich gehe dann nur anders vor - nicht mehr nciht weniger! Der Fall ist der gleiche, oder?
Erstellt am 19.02.2009 um 06:40 Uhr von Postbote
@ Der alte Heini
in diesem Zusammenhang auf den § 23 BetrVG zu verweisen ist GROßER BLÖDSINN.
DU selber verweist auf das BetrVG, dann lese es erst einmal selber durch, bevor Du hier solche Antworten gibst.
"Grober Blödsinn" ist nichts im Leben, alter Heini...außer wenn ich so eine Antwort lese auf meinen Beitrag???...tztztztz ...wenn du das richtig und aufmerksam gelesen hättest was ich geschrieben habe, würdest du sehen und verstehen???....was ich damit meine...
@ Postbote mein Komment....
na dann hast du hier was....wenn du den Verdacht bzw die Belegschaft dies befürchtet, gibbet diesen hier § 23, aber das heißt auch schmutzige Wäsche waschen...( Wasch mich und mach mich aber nicht Nass...gibbet hier nicht )...da müßt ihr dann auch durch...viel Erfolg...wünscht mal...oder fragt doch den Betriebsrat nach eurem Vertauen....wenn ihr einen habt..`???...
das BrtVG bin ich schon mächtig denk ich ( seid 7 Jahren Betriebsrat )...und der 23 § ist nunmal eine möglichkeit für die Belegschaft, den Betriebsrat ( der ja für die Belegschaft da ist und ihre Rechte durchsetzt ) in die Pflicht zunehmen wenn sie mit der vorgehensweise nicht zufrieden sind und wie zu Lesen ist ...
von...@Kämpfer
/Betriebsrat vom AG gekauft - gibt es rechliche Möglichkeiten für die Arbeitnehmer,
ich hab leider das "Gefühl", das unser Betriebsrat auf der AG- Seite steht /
...und so weiter...
und wie gesagt eine möglichkeit!!!...in diesem Sinne immer aufmerksam Lesen und dann schreiben und Mäckern...dann wird alles gut...
Erstellt am 19.02.2009 um 07:19 Uhr von Waschbör
Kämpfer
Schön das du Gefühle hast.Ich hoffe deine Gefühle reichen bis zur "neu" Wahl Betriebsrat!Weil es könnte ja sein das du alles Gefühlt besser machtst.Ich wünsche dir dabei viel Spass besonders weil ich hoffe das auch in deiner Amtszeit eine Person ist die Gefühle hat.