Heute ist bei uns folgendes passiert:

Anhörung zur Betriebsbedingten fristgerechten Kündigung von Frau xyz nach § 102 BetrVG.

Der AG bittet den Betriebsrat um Zustimmung zur Betriebsbedingten fristgerechten Kündigung von Frau xyz

In der TOP zur Betriebsratsitzung steht;
„Anhörung zur Betriebsbedingten fristgerechten Kündigung von Frau xyz nach § 102 BetrVG.
Begründung des AG, siehe Anhang.

Beratung / Beschlussfassung

Der Betriebsrat stimmt der Betriebsbedingten fristgerechten Kündigung von Frau xyz zu.“

Bei dem TOP kam es dann zu heißen Diskussionen. Der BRV nannte die Widerspruchsgründe nach § 102 Abs. 3 Nr. 1und 3 und definierte diese. Dann kam die Frage auf, was passiert, wenn man sich der Stimme enthält und der BRV sagte, dass dieses zu den Ablehnungen des Antrages gewertet wird, falls keine Mherheit für den Antrag stimmt.

Dann kam es zur Abstimmung nach TOP:
Der Betriebsrat stimmt der Betriebsbedingten fristgerechten Kündigung von Frau xyz zu.
Wer stimmt dafür: 1 Stimme
Wer ist dagegen: 1 Stimme
Enthaltungen: 5 Stimmen

BRV erklärte das damit der Antrag auf Zustimmung abgelehnt ist.

Im Schreiben an die GF schrieb der BRV, das der BR der Betriebsbedingten fristgerechten Kündigung von Frau xyz nicht zustimmt.
Begründung: Widerspruchsgründe die der BRV vorgetragen hat mit § und der dazgehörigen Begründung.

Bei der Korrektur durch ein BRM das sich der Stimme enthalten hat, meinte nun, dass sie ja nicht abgelehnt hätte und warum der BRV nun der Kündigung widerspricht. Die anderen noch anwesenden BRM sehen es wie der BRV, das der Antrag abgelehnt wurde und diesem nun widersprochen wird.

Hätte der BRV die Beschlussfassung anders geschrieben, wie z.B. „ Der Betriebsrat widerspricht der geplanten Betriebsbedingten Kündigung von Frau xyz“ wäre bei gleichem Abstimmungsergenbins ein vollkommen anderes Ergebnis raus gekommen. Bei dieser Formulierung wäre der Antrag auf Widerspruch abgelehnt worden und somit der Kündigung zugestimmt worden.

Abgesehen von meiner persönlichen Meinung, das man als BR niemals einer Kündigung zustimmt, würde ich von Euch wissen, wie Eure Meinung ist. Hat der BRV hier richtig abstimmen lassen?

Gruß
Franz-Josef