hallo ihr lieben ,ihr habt uns schonmal geholfen. danke dafür und nun zur frage. wir sind ein pflegeheim und die kommunikation mit der chefin ist soweit ganz gut. jetzt haben wir neue stellenbeschreibungen vorgelegt bekommen,manche hatten bisher noch nicht mal welche und nächste woche sollen wir uns die neuen arbeitsverträge anschauen, die alten av hatten zum teil zwei seiten die neuen 13 !!! nun zur frage : auch wenn wir alles mehrfach gut durchlesen so steckt doch nicht in jedem von uns ein anwalt ( trotz seminare ) was müssen wir in der hauptsache beachten,was würde uns nicht auf den ersten und zweiten blick auffallen und wem könnten wir es eventuell vorlegen damit uns nichts durch die lappen geht. interessen der MA.AZG usw. wissen wir aber halt das was man nicht gleich sieht. Danke für kompetente antworten. Cassy