Nabend,
ein Kollege war Springer und hat sich zum Zusteller zurückstufen lassen. Nun soll er einen total neuen Vertrag unterschreiben, der eine "Mindestlohnklausel" enthält. Das möchte er natürlich nicht und hat es ohne Unterschrift zurück geschickt.
Unsere RA sagte, dass ein neuer Vertrag gar nicht gerechtfertigt wäre, es reicht eine Änderung zum AV. NUn wollen sie ihn wieder zum Springer machen, weil er ja nicht unterschreibt. Unser Gewerkschaftssekretär meint, da er schon einige Zeit als Zusteller gearbeitet hat, gilt das jetzt auch ohne geänderten AV. Was stimmt nun und wie sollte er sich verhalten?