Hallo zusammen, es geht um das Lohn- und Ausfallprinzip.Sachlage;bei uns werden neu die Dienstpläne nur noch sehr sporadisch geführt,vorher monatlich im voraus und somit hatten wir Anspruch für die Schichten die vorher eingetragen waren, wo unser BR-Arbeit durchgeführt wird. Nun macht der AG es sich leicht, wenn vorher im Dienstplan keine Schicht eingetragen war, an dem wir BR-Arbeit ausüben, dann stehe uns nur der Grundlohn zu ohne jegliche Zulagen,müssen aber mind.zwei Wochen im voraus unsere BR-Arbeit anmelden, um das die Disposition planen kann.So kann man natürlich auch bei den AN sparen und die BR-Arbeit abwerten.
Wie seht ihr das?Wie kann man da argumentieren!
Gruß Frodo