Erstellt am 11.02.2009 um 14:43 Uhr von rolfo2
Die Regel ist die Listenwahl, Ausnahme ist Persönlichkeitswahl.
D.h. gibt es nur eine Liste findet eine Persönlichkeitswahl statt, gibt es dagegen eine zweite Liste, ( auch wenn hier nur ein Kandidat drauf steht) muss eine Listenwahl durchgeführt werden.
Wenn schon die Zeit für ein Seminar nicht reicht solltet ihr wenigstens die Wahlordnung studieren und evtl. die Unterstützung eurer Gewerkschaft in Anspruch nehmen.