Erstellt am 10.02.2009 um 15:42 Uhr von RAKO
Also: Erstmal solltet Ihr zwischen Betrieb und Unternehmen unterscheiden! Eine 100%ige Tochter ist nach meinem Verständnis ein von der Mutter verschiedenes Unternehmen - nicht ein Zweigbetrieb.
Wenn das so ist, wäre Eure Vorgeschichte interessant. Seid Ihr im Rahmen eines Betriebsüberganges/Spaltung von der Mutter abgespalten worden, so leben die alten BVs bei Euch (u.U. als Bestandteil der Arbeitsverträge der Arbeitnehmer) weiter.
Falls nicht (Neu gegründet oder aufgekauft), sind die BVs der Mutter für Euch rein rechtlich bedeutungslos. Da sich beide Seiten bislang aber freiwillig an die unternehmensfremden BVs gehalten haben, ist wohl eine betriebliche Übung entstanden. Das bedeutet aber wiederrum, das sie Bestandteil der Arbeitsverträge geworden sind. Rechte daraus müsste jeder AN für sich einklagen.
Als BR habt Ihr in Bezug auf die BV nur eine Chance, wenn die BVs als BVs auf Euch übergegangen sind, ihr sie also im Rahmen einer Spaltung geerbt habt. Ansonsten sehe ich nur die Chance neue BVs zu verhandeln bzw. eigene BVs mit dem Text der BVs der Mutter mit Eurem AG zu vereinbaren. Ein BR kann nur für BVs, die er selbst abgeschlossen hat, verlangen, das der AG diese BVs durchführt.
Abgesehen davon könnt Ihr (ohne auf die BV einzugehen) Eure Mitbestimmung nach §87 (1) 1. BetrVG dazu nutzen, um mit dem AG über die Freischaltung des Internets zu verhandeln. Sofern das Internet aber nicht zur Arbeit benötigt wird, wird das ein schwieriges Gespräch....
Natürlich könnt Ihr auch (wenn Ihr guten Kontakt habt) versuchen, die GF der Mutter dazu zu veranlassen, eurem Chef den Marsch zu blasen.