Erstellt am 10.02.2009 um 13:59 Uhr von Rapper22
Floby,
in aller Regel, nein. Es sei denn, dass Mitglied ist im Personalausschuß tätig oder es steht in der Geschäftsordnung oder es gab einen Beschluß des BR.
Üblicherweise sollten das nur BRM des Personalausschußes dürfen oder der BRV, wenn es einen Anlaß dafür gibt.
MfG
Rapper22
Erstellt am 10.02.2009 um 14:33 Uhr von betriebsratten
§ 26 Abs. 2 BetrVG Vorsitzender
(2) Der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein
Stellvertreter vertritt den Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefassten
Beschlüsse. Zur Entgegennahme von Erklärungen, die dem Betriebsrat gegenüber
abzugeben sind, ist der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner
Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt.
Und nicht irgendein BR Mitglied!!!
Erstellt am 10.02.2009 um 14:34 Uhr von klinik
Rapper22,
das heisst dann aber dass ich als BRM in meiner BR-Tätigkeit eingeschränkt werde, oder? Denn ich als BRM entscheide doch in welchem Umfang ich BR-Arbeit mache. Sicherlich unter Berücksichtigung der Geschäftsordnung z.B.,
Erstellt am 10.02.2009 um 15:17 Uhr von Rapper22
klinik,
insofern es den Punkt "personenbezogene Daten" betrifft, hast Du da schon Recht. Personenbezogene Daten von der Personalabteilung anfordern, dass ist schon ein heißes Pflaster, wegen Persönlickeitsrechte und Geheimhaltung u.s.w..
Deshalb nur mit Beschluß des BR oder wie betriebsratten schon schrieb, nur der BRV bzw. dessen Stelli. Aber selbst wenn die Beiden das machten sollten, muß schon ein Grund oder ein Beschluß vorliegen.
Ich geb dir mal eine Beispiel dazu: Vor einigen Jahren waren wir als BR bemüht, mit unserer GL eine Erschwerniszulage für bestimmte Arbeiten abzuschließen. Einige Kollegen kriegen diese Zulage auf Grund ihrer Tätigkeit. Die Kollegen, die denen bei bestimmten Arbeiten geholfen haben, bekamen diese Zulage nicht. Dazu gab es dann einen Beschluß, dass der BRV mit den Kollegen, die diese Zulage erhalten, redet. Er sollte in Erfahrung bringen, wie oft und bei welchen Arbeiten diese Zulage gezahlt wird und wie hoch diese ist.
Zwie BRM hatten da in dieser Zeit nichts eiligeres zu tun, als diese Kollegen anzusprechen, dann noch in einem sehr unrüden Ton und vor versammelter Mannschaft, was diese natürlich garnicht gut fanden. So hat der BRV dann auch das Einzelgespräch nicht mehr führen können und hat auch keine Infos von diesen Kollegen dazu bekommen.
Die beiden BRM hatten also ohne Beschluß gehandelt, was wiederum Negativ für den gesamten BR zu buche stand.
Wenn jeder macht wie er denkt im BR, gibt es nur Chaos und Durcheinander.
MfG
Rapper22
Erstellt am 11.02.2009 um 06:46 Uhr von klinik
Rapper22,
naja ich sehe es immer noch so wie oben beschrieben. Dein Beispiel wäre aber doch eher ein Fall für den Betriebsauschuss gewesen, zwecks Einsichtnahme in die Brutto-Lohn- Gehaltslisten oder?
Danke trotzdem für die Info