Erstellt am 10.02.2009 um 13:02 Uhr von Catweazle
Man könnte die gleichen wie bei einer Sozialauswahl verwenden. Es kommt immer auf die betriebliche Situation an. Wenn ihr an mehreren Orten verteilt seid, könnte es auch die Entfernung zum Wohnort sein. Die Eignung ist nicht zu vernachlässigen und die Zustimmung des/der Betroffenen.
Erstellt am 10.02.2009 um 15:00 Uhr von w-j-l
Es "muss" gar nichts beachtet werden. Du kannst natürlich die Frage stellen, was "üblicherweise" in solchen Richtlinien vereinbart wird.
Alle Regelungen, die zu Personalauswahlrichtlinien verabredet werden sind im Rahmen von zulässigen Regelungen frei vereinbar.