Erstellt am 09.02.2009 um 15:07 Uhr von RolfH
@packer
ja ist sicher nicht schön auf lieb gewonnene Gewohnheiten verzichten zu müssen - aber ich denke außer einem Gespräch mit der GF in Richtung Mitarbeitermotivation und so, gibt es keine Möglichkeiten hier etwas zu erreichen.
Wie gesagt - meine Ansicht - lasse mich gerne eines Besseren belehren, wenn die Mitstreiter hier etwas haben.
Grüße
Erstellt am 09.02.2009 um 15:07 Uhr von kriegsrat
@packer
was hältst du von der "betrieblichen übung" ?
Erstellt am 09.02.2009 um 15:08 Uhr von RolfH
@kriegsrat
ist das Dein Ernst? Bei floralen Grüßen zum Geburtstag??
Erstellt am 09.02.2009 um 15:15 Uhr von kriegsrat
warum nicht ?
im übrigen waren wir ja schon bei tankgutscheinen, flower-power ist doch schon länger passe.....
Erstellt am 09.02.2009 um 15:21 Uhr von RolfH
na ja, das ist aber hinlänglich bekannt, dass die Tankgutscheine aus steuerrelevanten Gründen (geldwerter Vorteil) so nicht mehr funktionieren und einem MA, sollte es dies doch noch geben, eher Nachteile erbringen.
Also doch Flower Power?
Vielleicht sollte man ja erst mal bei der GF eine schriftliche Stellungnahme zum Thema einfordern - wie gesagt immer im Hinblick auf Mitarbeitermotivation und von mir aus auch einen Seitenhieb auf betriebliche Übung.
Erstellt am 09.02.2009 um 15:29 Uhr von kriegsrat
@ rolf
was heutzutage nicht alles hinlänglich bekannt ist.......
Tankgutscheine:
Wenn deren Wert die Grenze von 44 Euro im Monat nicht übersteigt, müssen Arbeitnehmer dafür keine Steuern und Sozialabgaben zahlen. Ein Schreiben der Oberfinanzdirektion Hannover (S 2334 – 281 – StO 212) fasst jetzt aktuelle Beschlüsse der Finanzministerien von Bund und Ländern zur steuerlichen Behandlung solcher Gutscheine zusammen – und klärt einige Zweifelsfälle. So ist es künftig steuerlich unschädlich, wenn Arbeitgeber die Gutscheine auf Firmenpapier verfassen oder wenn sie Benzinkäufe von Mitarbeitern über eine bei der Tankstelle deponierte Firmen-Kundenkarte abrechnen. Keinen Steuervorteil sollen Finanzämter dagegen gewähren, wenn Arbeitnehmer selbst eine Tankkarte erhalten. In solchen Fällen habe die Zusatzleistung „Bargeldcharakter“.Wichtig: Auch in Zukunft darf auf Gutscheinen kein Geldbetrag genannt werden, sondern nur die Literzahl. Dabei sollten Arbeitgeber nicht zu knapp kalkulieren, sonst rutschen Arbeitnehmer beim nächsten Preisanstieg über die 44-Euro-Grenze – und der Steuervorteil ist futsch.
http://www.wiwo.de/finanzen/tankgutscheine-vom-chef-295575/
Erstellt am 09.02.2009 um 15:37 Uhr von RolfH
@kriegsrat
na also dann - das hättest Du ja gleich für packer reinkopieren können.
Trotzdem - als die dort wohl die Tankgutscheine abgeschafft und wieder Flowers geschenkt haben, kam die Frage nach betrieblicher Übung nicht auf. Mit dem Wissen der Details über die Tankgutscheine, wäre das dann eher der richtige Zeitpunkt gewesen einzuhaken.
Aber sicher gibt's hierzu verschiedene Sichtweisen und Einstellungen.
Gruß