Hallo Leute,

nach $ 14 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Verbindung mit § 84 BetrVG haben Leiharbeitnehmer im Entleihbetrieb ein Beschwerderecht.

Meine Frage dazu, können diese Kolleginnen und Kollegen beim BR Beschwerden anbringen die im Entleihbetrieb vorkommen oder auch wenn sie Probleme beim Verleihbetrieb haben.

Das kann ich leider nicht genau aus den §§ erkennen.

Denn wir haben Leiharbeitnehmer die sollen eine Abmahnung bekommen weil sie während des Abbaus von Mehrarbeitsstunden telefonisch nicht erreichbar waren.