Erstellt am 07.02.2009 um 13:39 Uhr von Lotte
Ulla,
Deine Freundin fällt noch nicht vollständig unter das KschG, da sie noch keine 6 Monate beschäftigt ist.
Bei offensichtlich fehlerhafter Kündigung, was ja hier bei fehlender Unterschrift durchaus angenommen werden kann, kann sie sich trotzdem an das ArbG wenden und KSchKlage einreichen.
Wenn sie nach der Klage (angenommen, dass sie Recht bekommt) noch in der Probezeit ist, kann der AG sie immer noch relativ unkompliziert kündigen. Sie sollte sich fachlichen Rat holen. Wenn sie Mitglied einer Gew. ist, soll sie sich an die dortige Rechtsabteilung wenden.
Erstellt am 07.02.2009 um 13:55 Uhr von Ulla
Ich danke dir, Lotte, aber ich denke vielleicht könnte sie erwirken, da sie ja nicht grob fahrlässig gehandelt hat, diese auß.Kündigung in eine ord.Kündigung zu bekommen.Da ist z.B. alle anderen Kollegen wußten es schon vor ihr und auch weswegen. Das ist ja der nächste Punkt. Der AG darf solche personellen Entscheidungen gar nicht nach außen tragen.
Doch wenn der AG mit solchen Dingen davonkommt, kann man ja sagen, in der Probezeit ist jeder AN am Arsch und hat keine Rechte,-oder-???
Erstellt am 07.02.2009 um 14:20 Uhr von USCHI66
Ulla,
in der Probezeit kann der AG auch ohne angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. Er müsste nur gegenüber dem BR einen grund nennen. Da es aber keinen gibt entfällt auch dieses. Es wäre somit nur die Chance, wenn ggf. durch das Fehlen der Unterschrift der AG aus der Möglichkeit der Kündigung in der Probezeit herausfällt, weil diese zu Ende ist.
Daher sollte sie sich hier fachlich beraten lassen und dieses prüfen.
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Probezeit.html
Erstellt am 07.02.2009 um 14:28 Uhr von Lotte
Ulla,
natürlich kann sie den AG bitten, die Kündigung umzuwandeln. Vielleicht hilft ja auch der Hinweis auf den Formfehler. Vielleicht kann sie ja auch erwirken, dass er ihr ein wohlwollendes Zeugnis schreibt...
Aber das ist dann Verhandlungssache zwischen ihr und dem AG.
Und so gerne Du Deine Freundin auch hast und wie sehr ich Dich auch einerseits verstehe, so hat der AG ja nicht blindlings gekündigt, sondern durchaus begründet. Auch wenn Dir diese Reaktion sicherlich unangemessen erscheint. Aber es gibt ein BAG Urteil, da wurde die Kündigung eines Lagerarbeiters für rechtskräftig erklärt, der einen Joghurtbecher einer runtergefallenen Palette gegessen hatte. Der Deckel des Joghurtbechers war defekt...
Rein rechtlich kann sie sich hier nur den Formfehler zu Nutze machen (siehe meine Antwort oben)
Erstellt am 07.02.2009 um 14:45 Uhr von Ulla
Ja, ich weiß, habe es auch im TV gesehen,da war der Joghurt schon abgelaufen und eine Reinigungskraft hat einen gegessen. aber du weißt ja, wenns dich selbst oder einer freundin trifft denkt man .... obwohl sie ja wirklich nicht grob fahrlässig gehandelt hat, könnte auch dem Chef passieren.
Hast du den Beitrag von " aufitauchi" gelesen ? Dann darf der AG also einen AN entlassen (Probezeit) und gleich wieder einstellen bzw. schon vorher ,denn der BR hat ja zugestimmt, bevor er das wußte mit der Kündigung. Somit wird meiner Meinung nach ihm ja nicht mal eine Chance gegeben, denkt man darüber nach, fragt man sich doch eigentlich warum man im BR ist und dann ja doch nicht wirklich helfen kann, vorrausgesetzt, dieser AN hat auch das Interesse und die Qualifikation.