Erstellt am 07.02.2009 um 10:45 Uhr von Troisdorfer
"Einführung von Kurzarbeit noch im Februar"
Wird wohl nicht mehr gehen ...
Bei Kurzarbeit ist der Betriebsrat mit im Boot und
auch das Arbeitsamt möchte die zusammenarbeit mit dem Betriebsrat .
Ohne "euch" läuft nichts,es sei den der AG medelt Insolvenz an .
Erstellt am 07.02.2009 um 11:15 Uhr von Jagger
Natürlich wissen wir, dass ohne uns nichts geht. Aber, kann der AG, gesetzt den Fall, er
entlässt Mitarbeiter, anschließend noch Kurzarbeit beantragen, vorausgesetzt er hätte
unsere Zustimmung, aus welchem Grund auch immer.
Erstellt am 07.02.2009 um 13:40 Uhr von aufitauchi
Ja, kann er. Umgekehrt ebenso - d.h. wenn die BV Entlassungen nicht ausdrücklich ausschließt, kann der AG trotz Kurzarbeit jederzeit Kündigungen aussprechen. Nach unserer aktuellen Erfahrung unterschreibt derzeit kaum ein AG den Verzicht auf Kündigungen.
Zur Einigungsstelle - hierüber braucht man eigentlich gar nicht sprechen, auch in der BV muss nichts zum Thema Einigungsstelle stehen. Alle Streitigkeiten aus §87 BetrVG (Kurzarbeit = §87, Abs.1, Satz3) sind einigungsstellenfähig, egal was in der BV steht.
Erstellt am 07.02.2009 um 14:26 Uhr von Ulla
Gibt es bei euch keine BV über Plus- und Minusstunden? Also ,ich denke es ist doch besser für alle AN erstmal in Minusstunden zu gehen, als gleich in Kurzarbeit. Wir haben so eine BV und sind in den vergangenen Jahren und auch jetzt recht gut damit gefahren.Auch seitens unseres AG.
Erstellt am 07.02.2009 um 14:35 Uhr von huwiel
@ulla
Auch wir haben eine solche BV über 200 plus und 50minus Std.
hat sich bewährt.Dürfte aber bei Jagger zu spät kommen.
Erstellt am 07.02.2009 um 14:38 Uhr von aufitauchi
Kann Ulla nur zustimmen, vor Kurzarbeit erstmal Minusstunden ausschöpfen oder Flexkonten einrichten, falls keine existieren (hierfür BV erforderlich).
Das Arb.amt verlangt glaube ich sogar Flexkonten ehe Kurzarbeit genehmigt wird, denn der eine oder andere Betrieb könnte u.U. durch das Ausschöpfen von Minusstunden ohne staatl. Leistungen auskommen. Ebenso verlangt das Arb.amt den Abbau von Plusstunden bevor es Kurzarbeit genehmigt.
Alle BV's aus §87 BetrVG sind übrigens "erzwingbar", der BR ist also in einer sehr starken Position!
Erstellt am 07.02.2009 um 14:48 Uhr von USCHI66
@aufitauchi
mit dem 2. Konjungturpaket http://www.einsatz-fuer-arbeit.de/ ist das ganze Thema "Arbeitszeitguthaben vor Kurzarbeit" entfallen. Man musste auch noch nie Minusstunden machen.
@Jagger
bitte mit der AfA Kontakt aufnehmen und wegen der veränderten anforderung zur Kurzarbeit informieren.
Oder Service - Infotelefon
Das Ministerium berät Sie gerne telefonisch von montags bis freitags, in der Zeit von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr:
01805 / 67 67 12*
Erstellt am 07.02.2009 um 15:05 Uhr von Ulla
Natürlich , wir haben auch dieses Schreiben bekommen. Aber ich muß sagen , ich finde es nicht gut. Jetzt wird alles verrückt gemacht, wegen der Finanzkrise, aber eine BV lässt sich relativ schnell aufstellen, so haben die AN erstmal eine Sicherheit und das gleiche Geld.
Das gleiche ist doch mit der Umweltprämie, wer verdient denn jetzt am meisten? Die Autohersteller, die Autohändler und sicherlich die Banken. Und nicht zu vergessen die Schrotthändler , die hier und da auch noch ein gutes Geschäft machen.Wem ist damit geholfen, dem kleinen einfachen Arbeiter mit Sicherheit nicht. Also ich denke , der Kurzarbeit zuzustimmen ist der letzte Ausweg.
Erstellt am 07.02.2009 um 15:24 Uhr von Erwin
@Ulla
Umweltprämie, ... wer verdient denn jetzt am meisten?
....nicht zu vergessen die Schrotthändler , die hier und da auch noch ein gutes Geschäft machen... dem ist nicht so, der Preis für "Schrott / Altmetall ist zur Zeit im Keller. Einfach mal die Presse hierzu verfolgen.
..verdienen tun hie rauf alle Fälle die Käufer der Autos, immehin 2500,- €
...Die Autohersteller, die Autohändler ..nur bedingt... aber es sichert dort Arbeitsplätze und das ist ja auch das Ziel.
die AN erstmal eine Sicherheit und das gleiche Geld.,,,,, dem ist ja nicht so, das Kurzarbeitergeld ist ja deutlich weniger.
Erstellt am 07.02.2009 um 15:57 Uhr von Jagger
Danke für die Antworten. Kündigungen während der Kurzarbeit sind in der BV ja aus-
geschlossen, uns geht es weiterhin um die Nachwirkung der BV, dass Kündigungen auch nach der Kurzarbeit für einen bestimmten Zeitraum ausgeschlossen werden.
Die Mehrarbeitskonten werden gerade heruntergefahren. Der BR würde der BV ja
zustimmen, würde die Nachwirkung drinnen stehen und kommen wir jetzt mit der
Einigungsstelle, droht er mit Kündigungen.
Erstellt am 07.02.2009 um 16:09 Uhr von Ulla
Hallo Erwin, ich meinte bei einer BV ,wenn alle in die Minusstunden gehen, haben alle das bestehende Gehalt. Bei Kurzarbeit nicht, das weiß ich.
Und noch etwas, auch wenn ich die 2500,- vom Staat bekomme würde -ich kann mir nicht leisten einen Kredit für ein neues Auto aufzunehmen, gerade jetzt nicht.