Erstellt am 05.02.2009 um 17:52 Uhr von wölfchen
. . . jaaa, aber Geselle ist er erst, wenn er auch den Gesellenbrief hat. Ist nun mal so. Die Prüfungsergebnisse allein reichen nicht. Analog Fahrprüfung: auch bei bestandener Fahrprüfung darfst Du noch nicht auf den Straßen fahren, sondern erst, wenn Du den Führerschein hast, oder?
Erstellt am 05.02.2009 um 22:08 Uhr von wölfchen
hey neskia,
woher weißt Du denn, dass der AZUBI seine Ausbildung VOR Ablauf seiner Ausbildungszeit beendet hat?
Und in meinem Job ist es so, dass erst die Urkunde mit der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung dazu berechtigt, auch als Fachkraft eingesetzt zu werden und zu arbeiten. Zugegebenermaßen weiß ich nicht, wie das in anderen Berufen gehandhabt wird. . . .
Erstellt am 06.02.2009 um 10:25 Uhr von Kleine Hexe
@wölfchen
ich würde mal sagen die meisten Azubis sind vor Ablauf der Ausbildungszeit fertig
oder kennst du welche deren Vertrag z.b. bis zum 31.8. lief und die auch genau an diesem Tag ihre Ergebnisse bzw. den Gesellenbrief oder sonstwas bekamen?
Meine Ausbildung endete bereits 2 Monate vor Ablauf der Ausbildungszeit die im Vertrag festgelegt war.
Neskia hat recht PUNKT
Grüße
Kleine Hexe
Erstellt am 06.02.2009 um 13:37 Uhr von Speedy
Das ist ja auch alles richtig was ihr sagt , aber der Ma arbeitet aber nicht in seinem gelernten Beruf sondern nur in einer Tätigkeit die eine gewisse anlernphase benötigt ! Dh. wenn er in seinem gelernten Beruf arbeiten würde könnte ich es ja verstehen , aber das ist nicht der fall ! Neben ihm arbeiten auch noch ganz viele Berufsfremde bzw ungelernte und die bekommen auch vom ersten Tag an ihr "volles " gehalt oder ?