Erstellt am 05.02.2009 um 14:41 Uhr von didius
Gesetz hin oder her. Wenn alle Mitarbeiter glücklich sind, für die Gehaltsabrechnung mehr als 10 Stunden am Tag zu arbeiten (und dies in der Tat auch so ist), wird es für den BR schwer, die rechtlichen Bestimmungen durchzusetzen. Wichtig ist, dass ihr prüft, ob wirklich alle dies so wollen (im Zweifel Einzelgespräche).
Ich persönlich würde ggf. dazu neigen, ein Co- Managment mit dem AG einzugehen. Der AG sollte mit dem BR schriftlich festlegen (Betriebsvereinbarung kann man das wohl nicht nennen, da rechtlich bedenklich), wie der Ausgleich für diese Arbeitsform erfolgen soll.
Ansonsten müsst ihr auf die Einhaltung des ArbZG bestehen.
Erstellt am 05.02.2009 um 14:46 Uhr von Isabella73
@didius
Der Ausgleich ist ja eben, dass sie dafür an anderen Tagen eher gehen dürfen. Ist aber schon ne schwere Situation. Die halten uns dort vor, wir sollen doch für die Mitarbeiter da sein und wir sollen aber auf die Gesetze achten.....da muss man ja einen Spagat veranstalten.
Erstellt am 05.02.2009 um 14:52 Uhr von pit47
Hallo Isabella73,
informiere den Arbeitgeber über diese Arbeitszeitverletzung, denn der AG macht sich strafbar, wenn er diese Arbeitsleistung über 10 Stunden annimmt.
Der Hinweis auf das Gewerbeaufsichtsamt kann schon Wunder bewirken, denn deren Bußgelder sind ganz schön happig.
Wie Du schon geschrieben hast, der BR muss die Kollegen manchmal vor sich selbst schützen.
@didius,
wenn alle so wie Du denken würden, brauchen wir keine Gesetze mehr.
Erstellt am 05.02.2009 um 14:55 Uhr von didius
Ich denke, dass ihr in diesem Fall das Für und Wider abwägen solltet. Würde jemand der Beschäftigten Beschwerde führen, wenn ihr ein sogenanntes Co- Managment anstrebt und die Angelegenheit künftig duldet? Würde euch jemand angreifen?
Erstellt am 05.02.2009 um 15:14 Uhr von didius
@pit47
Es verlangt niemand, dass gegen Gesetze verstoßen werden soll. Aber wenn ein BR grundsätzlich nur mit dem Gesetzbuch wedelt, brauchen wir keine BR mehr, sondern ausschließlich einen unabhängigen Aufsichtsführenden. Es gab, es gibt und es wird immer irgendwelche Kuhhandel zwischen AG und BR geben, die im Grauschleier der Gesetzgebung liegen. Wichtig ist, ob die AN dadurch Nachteile oder Vorteile haben. Im Fall von Isabella würde ich mir auch mit einem solchen Kuhhandel schwer tun, ihn aber als Option zumindestens einmal gedanklich verfolgen.
Was ist, wenn folgendes Szenario geschieht?
-Kollegen in der Abrechnung unzufrieden
-Die Abrechnung wird nicht rechtzeitig fertig
-alle Anderen Kollegen auch unzufrieden, da kein Geld
-AG gibt dem BR die alleinige Schuld
Die Beschäftigten sehen, dass in der Vergangenheit alle glücklich waren, und der BR alle unglücklich macht, weil er auf Gesetze rumreitet.
Nun sag ich nicht, dass man unbedingt das Gesetz beugen soll, man sich aber als BR auch über die daraus resultierenden Schmerzen im Klaren sein muss. Sonst kann ein BR-Gremium an einer solchen Entscheidung im schlimmsten Fall auch zerbrechen.
Erstellt am 05.02.2009 um 15:27 Uhr von Uschi66
@didius
....Gesetz hin oder her. Wenn alle Mitarbeiter glücklich sind, für die Gehaltsabrechnung.....
BR mit einer solchen Denke verstehe ich nicht und ich hätte auch merkliche Probleme mit diesen und würde dieses auch bei Wahlen kundtun.
Was sagt Du dann älteren Koll. oder Koll. welche aus anderen Gründen dieses nicht können aber welche duch solches Handeln und Denken in die Enge gedrückt werden, nach dem Motto "Mann muss leide rmit den Wölfen heulen"?
Was sagt Du den Koll. wenn sie durch solches Handeln in der Folge gesunheitliche Schäden erleiden?
Der AN hat hier zu handeln und ggf. temporäre Personalverstärkungen vorzunehmen oder die Prozesse so anzupassen, dass sie mit dem vorhandenen Personal in der Regelarbeitszeit oder u.U. der max. möglichen Nutzung von Mehrarbeit zu erledigen ist.
Der BR der dieses Handel wissentlich duldet / mitträgt oder gar duch solche Aussagen fördert/ unterstützt mach sich mitverantwortlich an der Missachtung des AN-Schutzgesetzes/ArbZG.
Erstellt am 05.02.2009 um 15:30 Uhr von Joachim_N
Und wenn dann der Kollege oder die Kollegin auf der Heimfahrt wegen der Übermüdung einen Unfall hat bezahlt der BR anstatt der gesetzlichen Unfallversicherung die Rente?
Was entscheidet denn dann der BR was noch zulässig ist 11 Studen oder 16 Stunden oder 24 Stunden am Stück?
Kann irgend einer wirklich feststellen ob damit alle glücklich sind oder der eine oder andere nur mitmacht weil da alle mitmachen?
Wenn da Mehrbedarf an Arbeitskräften ist soll der AG diese einstellen, es gibt hier zu Lande genügend die ihm da gerne helfen.
Gruß Joachim
Erstellt am 05.02.2009 um 15:45 Uhr von paula
der Ansprechpartner ist hier die Geschäftsleitung. Mit der Abteilungsleiterin würde ich mich nicht auseinandersetzen. Macht den AG auf die Gefahren aufmerksam und klärt über die Folgen des Gesetzesverstoßes auf.
Nur eines würde ich mir verkneifen. Ein BR sollte den MA niemals sagen, dass man sie vor sich selbst schützen muss. Dieser Satz - so richtig er auch erstmal ist - ist ein Totschlagargument. Die Kollegen muss man auch anders überzeugen können
Erstellt am 05.02.2009 um 15:55 Uhr von didius
Ihr habt alle Recht. Aber ich bin was Arbeitszeit angeht, etwas verseucht.
Wir betreiben z.B. Rettungsdienst. Unsere Schichten betragen 12 Stunden (ist konform mit dem ArbZG, da teilweise Arbeitsbereitschaft anfällt). Bei uns interessiert es niemanden. ob in diesen 12 Stunden Vollarbeitszeit herrscht, oder nicht. Zugegebener Maßen gibt es geruhsame Tage, an denen wenig passiert. An anderen Tagen herrscht volle Auslastung und es kommen in Notfällen auch noch Überstunden hinzu (Herzinfarktpatienten kennen keinen Feierabend).
Es ist keine Seltenheit, dass Kollegen 15 Stunden Dienst am Stück leisten. Vor Arbeitsgerichten fallen wir regelmäßig runter, da der AG mit dem Argument Arbeitsbereitschaft in der Vergangenheit immer im Recht lag. Wir werden, gesetzeskonform, buchstäblich verheizt. Und das Tag für Tag, Woche für Woche.
Ich bitte um Entschuldigung, dass es für mich kein Problem darstellt, an evtl. 2 Tagen im Monat wegen Abrechnungen vielleicht 11 oder 12 Stunden zu arbeiten. Aber bei uns interessiert es halt auch niemanden, ob man auf der Heimfahrt wegen der Übermüdung einen Unfall hat
Trotzdem gebe ich euch Recht. Grundsätzlich ist mein Ansatz bedenklich.
Erstellt am 05.02.2009 um 16:40 Uhr von DonJohnson
@all
Also ich verstehe das alles eigentlich nciht wirklich, und anfangs beim lesen schwoll wir wieder der Hals an - die Adern traten aus und mein Blutdruck wieder auf Werte die jede Skala sprengen.
Was soll das? Klar sind wir (die Gremien) dafür da auf Einhaltung der Gesätze und Verordnungen zu achten!!! Wie können wir denn sagen, "nee, das Gesetz paßt mir nciht, weil...." Und vor allem mit welcher Rechtfertigung? Steht irgendwo geschrieben dass wir uns die Rosinen herauspicken dürfen und den Rest über den Jordan gehen lassen? Wohl eher nicht!!!
Und gerade was Uschis Einwand angeht, sollten sich mal alle an die eigene Nase fassen. Bei einer Gleitzeit bestimmt Angfang und Ende der MA selbst. Was ist denn mit einem Kollegen, der ncihts ausgleichen braucht? Alle anderen der Abteilung schieben 12 bis 13 Stunden am Tag. Wie sieht es aus, wenn er dann pünktlich oder überpünktlich geht - der ist doch dann der Buhmann hoch 10 - und was ist wenn dieser MA dann älter ist, oder Azubi unter 18 Jahre? Wo fängt bitte schön eine Gesetzesdehnung an und wo hört es beim Verstoß auf? Wer von euch kann wirklich zu 100% behaupten, dass dadurch kein indirekter Zwang oder eine körperliche oder seelische Beeinträchtigung einhergeht (Stichwort Burn out).
Die Grenzen des ArbZG sind nicht willkürlich festgelegt worden!!! Jedes Gremium sollte sich echt überlegen warum wohl und wie Verletzungen zu bewerten sind.
Nun zu der Gleitzeitregelung. Hierüber ist ja sicherlich eine BV abgeschlossen worden. Diese hätte einen Mißbrauch eindeutig regeln müssen. Mehr als 10 Stunden pro Tag sind nciht drin - Schluß fertig Feierabend - es geschieht keine weitere Aufrechnung mit dem Stundenkonto!
Ich gebe Lotte insoweit Recht, dass man einem MA nie sagen sollte, dass man ihn vor sich selbst schützen müßte, aber dem AG eindeutig mitteilen dass weitere Verstöße nciht tolleriert werden und ansonsten weitere Schritte eingeleitet werden müssen. Den AN würde ich ganz klar zu verstehen geben, dass sich ein Grmium nicht aussuchen kann welches Gesetz es einhält und welches nciht. Das immer wieder gerne angebrachte Beispiel ist zu schnell fahren und Raubüberfall. Raubüberfall ist ok, wenn man ihn selber begehen will, aber an die Geschwindigkeit hält man sich immer....
Und didius, zum Glück hast du eingelenkt und den Fehler bemerkt, sonst wäre mein Blutdruck noch immer so hoch
Gruß
DJ
Erstellt am 05.02.2009 um 18:10 Uhr von didius
@ Don Johnson
Gott sei Dank ist dein Blutdruck wieder im grünen Bereich, sonst müssten am Ende noch die Kollegen dich retten kommen. Und unsere Arbeitszeiten hab ich ja beschrieben.
Noch nen schönen Abend
didius
Erstellt am 06.02.2009 um 16:24 Uhr von Lotte
DJ,
ich habe in diesem Thread gar nichts geschrieben...
Ich gebe paula aber durchaus Recht. ;-))
Isabella,
kommt der TVöD oder ein in Inhalten ähnlicher TV für Euch zum Tragen? Dann wäre der § 7 (2) Nr.4 ArbZG eine Möglichkeit für Euch.