Erstellt am 04.02.2009 um 21:23 Uhr von DonJohnson
wo wir bei der Frage wären, warum ihr einer Verlängerung nciht zustimmen wollt - das solltest du uns schon mitteilen...
Erstellt am 04.02.2009 um 21:25 Uhr von Speddy
@ Kenan , würde auch gerne den grund wissen , warum ihr die Kollegen nicht verlängern bzw entfristen wollt !?? Bin echt schon total gespannt !!
der Speedy
Erstellt am 04.02.2009 um 21:30 Uhr von Uschi66
@Kenan
... ihr braucht keinen wichtigen grund für den AG, sondern einen Grund, der vom ArbG im Rahmen einer vom AG beantragten Ersatzzustimmung nicht verworfen würde.
Dieses können nur Gründe gem. § 99 (2) sein.
Wobei auch mich einmal interessieren würde warum sich ein BR der sich ja für die AN einsetzen soll, gegen diese wendet?
Erstellt am 04.02.2009 um 21:58 Uhr von Kenan
weil die 2 junge immer gegen BR waren, die haben Propaganda gemacht gegen uns.. das Problem ist, viele haben angst vom GL zeuge zu sein. Und die beiden sind Marionette von GL das wissen wir auch.. Das wegen als BR wollen wir die Verträge von dem nicht verlängern, versteht ihr mich??
Erstellt am 04.02.2009 um 22:08 Uhr von Uschi66
@Kenan
weil da AN den BR "nicht lieb haben" oder dass sie ggf. der GL nahe stehen dürfte keine Gründe sein der unter die möglichen Versagungsgründe gem. § 99 (2) fallen.
Erstellt am 04.02.2009 um 22:15 Uhr von Kenan
gute Antwort danke Uschi66 ! Das hat nicht mit AN den BR "nicht lieb haben" oder dass sie ggf. der GL nahe stehen zu tun......was für gründe muss ich dann finden um die Verträge nicht zu verlängern?? z.B. Betriebsstörende gründe ??
Erstellt am 04.02.2009 um 22:26 Uhr von Kenan
neskia gibst noch viele , nein haben wir nicht..davon wusste ich nicht wegen interne Ausschreibung der unbefristeten stellen usw.. weil wir alle ganz normale Lagerarbeiter angestellt sind.. aber eine davon ist Schicht Leiter..
Erstellt am 05.02.2009 um 08:48 Uhr von rolfo2
Nur weil der BR mit den Kollegen nicht klar kommt wollt ihr die Zustimmung verweigern, ich versteh die Welt nicht mehr.
Gerade hier solltet ihr zeigen dass ihr für die Mitarbeiter da seid. Evtl. habt ihr dann auch ein besseres Verhältnis zu denen.
Wenn ihr schon selbst keine Gründe nennen könnt steht eure Ableh nung auf wackligen Füssen, ihr sucht nach Gründen?
Toller BR!!!
Erstellt am 05.02.2009 um 09:56 Uhr von paula
@Kenan
das ist wirklich erschreckend! Was ist denn das für ein BR. Der BR soll das Wohl der MA im Blick haben und nicht wie ein kleines Kind den Beleidigten spielen
Erstellt am 05.02.2009 um 13:35 Uhr von Kenan
rolfo2 und paula ihr weisst nicht was bei uns Fa.ab geht also bitte ja vorsicht mit eure ausdrücken und bitte labert kein dunschiss hier.. Gut zu hören: Als Br haben wir mit den jungs oft angesprochen aber leider die Verstehen das nicht.. Und wegen von denn eine fast eine Kollege raus geflogen weill er falsche aussage und gelügt hat , wenn wir durch gerichtliche urteil zum wieder weiter beschäftigun nicht eingeholt hätten..Die sind richtige Marionette von GL.. Die setzen andre mitarbeitern unter druck mit eigenem lügerei etc.. Natürlich als br müssen wir mitarbeiter unterstützen und für den immer dabei sein und das ist auch unsere pflicht, aber manchmal gibst sollche leute , frieden vom firma und andere mit arbeiter gefährten.. wenn ihr andere lösung hab dann sag mir das.. unsere Firma . ein Firma bei jeder sahe egal ohne br eigene gesetze hat... ich glaube eure arsche sind warm das wegen schreibt ihr so.. und keine spielt hier den Beleidigten usw.. wenn ihr fragen habt nochmal fargen anstadt sollche sachen zu schreiben..
Danke!
Erstellt am 05.02.2009 um 13:38 Uhr von Waber
Kanan
Es wäre an der Zeit, jetzt zurückzu treten als das man sich so dumm verhält!
Erstellt am 05.02.2009 um 14:10 Uhr von Kenan
waber oder wie du heisst, keine hat hier deine meinung hier gefragt, wenn du lösung zu meine frage hast dann antworte , spare dir deine eigene meinung ok kollege..
BITTE KOLLEGE UND KOLLEGIN, ICH MÖCHTE NICHT SOLLCHE MEINUNGEN HABEN; ICH MÖCHTE EINE KLARE ANTWORT FÜR MEINE FRAGE MEHR NICHT AN SONSTEN BITTE KEINE NACHRICHT HIER SCHREIBEN ICH HAB KEIN ZEIT SOLCHE MEINUNGEN::
DANKE MICH::
Erstellt am 05.02.2009 um 15:20 Uhr von Z.Ickig
Kenan, du kannst noch so in SPERRSCHRIFT rumbrüllen und den anderen, die dir geantwortet haben, unterstellen, dass sie "Dünnschiß" labern (übrigens:eine vollkommen unangemessene Ausdrucksweise hier), das alles wird Dir nicht zu deiner Wunschantwort verhelfen.
Wenn ihr als BR diesen Weiterbeschäftigungsanträgen ohne einen der abschließend aufgezählten Widerspruchsgründe des § 99 BetrVG widersprechen wollt, weil euch die Nase der Leute nicht paßt, dann handelt ihr RECHTSWIDRIG.
Ich kann daher Waber nur aus tiefstem Herzen beipflichten. Ein Rücktritt wäre eine konsequente Handlungsweise für Leute, die von BR-Arbeit und dem BetrVG einen Kenntnisstand haben, der weit unterhalb der wissenschaftlichen Nachweisgrenze liegt.
Das ist kein Betriebsrat, sondern eher eine Zirkus-Combo.
Gruezi
Erstellt am 05.02.2009 um 15:22 Uhr von Dr.House
Kenan,
Deine Frage ist oben schon beantwortet worden. § 99 Abs. 2 BetrVG.
Wenn solch ein Verweigerungsgrund vorliegt, könnt Ihr der Einstellung wiedersprechen. Sonst nicht!!!!!!!
MfG Dr.House
Erstellt am 05.02.2009 um 15:30 Uhr von Schester Rabiata
Zitat : "Als Br haben wir mit den jungs oft angesprochen aber leider die Verstehen das nicht.. Und wegen von denn eine fast eine Kollege raus geflogen weill er falsche aussage und gelügt hat , wenn wir durch gerichtliche urteil zum wieder weiter beschäftigun nicht eingeholt hätten" Zitat ENDE
die VERSTEHEN das nicht?
Hmmm, wenn du so sprichst, wie du schreibst, wundert das nur wenig.
Dr. House...., ich glaube, neben deiner trefflichen Diagnose wäre noch ein Einlauf gegen verbale Diarrhoe indiziert ....
Erstellt am 06.02.2009 um 01:34 Uhr von Kenan
Dr.House dieser meinung was du hast bin ich auch gleiche meinung.. aber dachte vielleicht gibts andere methode oder so was.. danke mich..