hallo mitstreiter,

hab ne simple frage, finde aber dazu nichts (was ja ein hinweis sein kann):

wenn die voraussetzungen nach 616 BGB gegeben sind, dann ist im falle eines arztbesuchs welche zeit anzurechnen?
im § selber finde ich nur die formulierung die nahelegt, daß dort die gesamte zeit der abwesenheit zu werten ist. unser AG möchte aber nur die zeit des arztbesuchs ohne fahrtzeit gutschreiben.

danke und gruß vom packer