Erstellt am 01.02.2009 um 10:09 Uhr von ridgeback
@Murmel
bevor Kurzarbeit eingeführt wird, sollten wirtschaftlich weniger schwerwiegende Entscheidungsalternativen zur Verfügung stehen, die dem Arbeitgeber sowie den Arbeitnehmern zuzumuten sind. Siehe § 170 Abs. 1 Nr. 3 mit Abs. 4 SGB III.
Dazu gehören auch, 1. Versetzungen von Arbeitnehmern in andere vollarbeitende Abteilungen. 2. Nutzung von im Betrieb zulässigen Arbeitszeitschwankungen. 3.Nichtverlängerung von Zeitverträgen; Abbau von Leiharbeit …….
Erstellt am 01.02.2009 um 10:27 Uhr von pirat
@Murmel,
ergänzend zu @rideback...
hier findes zu Eckpunkte zu einer möglichen BV Kurzarbeit, besonders interessant der aushandelbare AG Zuschuss ....
bei BR Neulingen, wäre von Vorteil die GEWerkschaft einzuschalten.
http://druck.verdi.de/kurzarbeit/data/Checkliste_Kurzarbeit
Erstellt am 04.02.2009 um 06:16 Uhr von Murmel
Guten Morgen
@ rigdeback und pirat
danke für eure Antworten.
Viele Grüße
Murmel