Hallo zusammen,

ein Auszubildender hat eine schriftliche Zusage nach der Ausbildung befristet für 6 Monate übernommen zu werden. Kurz vor Ende der Ausbildung wird dieser in den Wahlvorstand zu den JAV-Wahlen berufen. Muß der Azubi nach Bestellung in den Wahlvorstand jetzt unbefristet übernommen werden ?