Erstellt am 30.01.2009 um 09:59 Uhr von micki
Hallo,
also 14 Tage durcharbeiten geht gar nicht !!!
Schau mal ins ArbZG (mit Basiskommentar). Da steht alles wichtige wie tägliche, wöchentliche Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten.
Gruß micki
Erstellt am 30.01.2009 um 10:14 Uhr von Kölner
@micki
Das geht schon...
§ 11 ArbZG macht es möglich!
Erstellt am 30.01.2009 um 10:16 Uhr von Lotte
micki,
ich behaupte, dass in Betrieben, in denen Sonntagsarbeit erlaubt ist, bis zu 19 Tagen am Stück gearbeitet werden kann, ohne § 3 oder § 11 des ArbZG zu verletzen. Ob das mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz zu vereinbaren ist, steht allerdings auf einem anderen Blatt.
Nando,
wenn der TV oder AV eine derartige Regelung nicht hergibt: Nein
Erstellt am 30.01.2009 um 10:16 Uhr von Lotte
Kölner,
Du warst schneller...ausnah...;-))
Erstellt am 30.01.2009 um 10:38 Uhr von Uschi99
ob ein BR die hier ggf. notwendige Mehrarbeit mittragen / zustimmen sollte könnte man einmal hinterfragen. Denn ich unterstelle einmal, dass eine solch lange zusammenhängende Arbeit nicht im ArbV/TV vorgesehen ist.
Erstellt am 30.01.2009 um 11:09 Uhr von Kölner
@Uschi99
Dann unterstellst Du regelmäßig falsch.
Erstellt am 30.01.2009 um 11:27 Uhr von Uschi99
@Kölner
..gut dann kläre mich doch einmal auf, ich lerne ja gerne stehts dazu. Wo gibt es einen ArbV welcher 14 Tage und gar wie von euch erwähnt 19 Tage am Stück ohne freie Tage vorsieht. Bitte abe rnun nicht aus der Seefahrt.
Erstellt am 30.01.2009 um 11:41 Uhr von Mona-Lisa
@Uschi,
http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?zid=public&did=4493&lid=DE&bid=BAS&pid=
soviel zu 19 Arbeitstagen am Stück.....
Erstellt am 30.01.2009 um 11:46 Uhr von Kölner
@Uschi99
Lies doch mal Deinen AV...
Erstellt am 30.01.2009 um 11:48 Uhr von Uschi99
@Mona-Lisa
..ich habe ja die Möglichkeit der 19 Tage nicht in Frage gestellt. Ich habe ja nur erwähnt, dass dieses i.d.R. mit Mehrarbeit einhergeht. Mehrarbeit unterliegt der MB, weil eine solche Arbeit am Stück eben nicht als regelmäßige Arbeitszeit lt. ArbV/ TV vorgesehen ist, also ohne Merharbeit geleistet werden muss.
Kölner meint nun ich liege falsch, dahe rmeine Bitte um Nachhilfe.
Weiter auch auf Grund der Fragestellung gehe ich hier von Mehrarbeit aus. Denn würde es sich um die Arbeitsleitung handeln welche lt. ArbV zu erbringen wäre, hätte es dieser Frage wohl nicht bedurft.
Erstellt am 30.01.2009 um 12:19 Uhr von Uschi66
@Kölner
..mein AV besagt, 5 Tage-Woche 38,5 Std. und ArbV und TV besagt Mehrarbeit ja. Aber nix von MB in solchen Fällen nein. Ich hatte ja genau auf die MB abgehoben. Ich würde als BR einer solch langen Arbeitszeit ohne Pausen i.d.R. aus Gesundheitsgründen und mit Rücksicht auf die Familien der AN nicht zustimmen. Da müsste schon der Betrieb in Bestandsnot geraten um anders zu handeln.
PS: Nicht wundern aus Uschi66 musste temporär Uschi99 werden nun klappt es abe rmit Uschi66 wieder
Erstellt am 30.01.2009 um 12:29 Uhr von Kölner
@Uschi66
Ich war da etwas 'hart' in meiner Aussage.
Ob der BR sich wehrt oder nicht, ist aber auch abhängig von den betrieblichen Gegebenheiten. Die Ausgangsfrage war ja auch ob das hinsichtlich der Rechtslage ginge.
Und in Deinem AV wird nicht stehen, dass das nicht geht.
Erstellt am 30.01.2009 um 12:35 Uhr von Uschi66
@Kölner
:-)) so nun sind wir wieder auf einer Linie. :-))
Es ging j anur um den Hinweis, BR Augen auf und MB nutzen, denn die Gesundheit der Koll. welche von BR vertreten werden, sollte einen sehr sehr hohe Wertigkeit haben.
Erstellt am 30.01.2009 um 12:39 Uhr von Kölner
@Uschi66
Eins noch!
Im Gesundheitswesen heisst das mitunter: Lieber mal 14 Tage am Stück arbeiten und dann lieber mal 6 Tage am Stück frei haben.
Erstellt am 30.01.2009 um 12:48 Uhr von Uschi66
@Kölner
...kann bei jungen gesunden Menschen so durchaus zutreffen können. Ältere oder auch in der Gesundheit angegriffene Menschen, könnte 14 Tage am Stück ohne Erholungsmöglichkeit aber leider auch bedeuten, anschließend dauerhaft von der Erbingung der Arbeitsleistung auf die eine oder andere Art freigestellt. :-(