Erstellt am 30.01.2009 um 00:31 Uhr von nicoline
Laura
*leider bin ich zur Zeit durch einen Unfall daran gehindert an den BR-Sitzungen in der Firma teil zunehmen*
Krankheit muß kein Verhinderunsgrund sein, an einer BR Sitzung teilzunehmen. Oder bist Du bettlägerig?
§ 25 BetrVG Ersatzmitglieder
III Zeitweilige Verhinderung/Kommentar z. BetrVG Däubler/Kittner/Klebe/Wedde RN 17
Auch krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit eines BR-Mitglieds führt nicht zwangsläufig auch zu einer Amtsunfähigkeit und somit zu seiner Verhinderung . Damit der BR-Vorsitzende nicht unnötigerweise ein Ersatzmitglied lädt, ist jedoch das BR-Mitglied verpflichtet, den Vorsitzenden rechtzeitig vorher von seiner Absicht zu informieren, wenn es trotz seiner eigentlichen Verhinderung an der BR-Sitzung teilnehmen will.
Du darfst nichts tun, was Deine Genesung verzögern, bzw. verhindern würde. Zur Sicherheit kannst Du Dir von Deinem Arzt bescheinigen lassen, das aus ärztlicher Sicht nichts dagegenspricht, an der Sitzung teilzunehmen, dann teilst Du dem BRV mit, dass Du teilnimmst und gehst hin!
Gute Besserung! ;-))
Erstellt am 30.01.2009 um 13:05 Uhr von betriebsratten
@nicoline
Ich fürchte Deine Antwort triffts nicht. Er IST gehindert im Unternehmen daran teilzunehmen
Ob richtig geladen wurde ist im nachhinein nachvollziehbar.
Und der BR Vorsitzende muss keine BR Sitzung am Krankenbett abhalten
Erstellt am 30.01.2009 um 13:20 Uhr von nicoline
@betriebsratten
*Ich fürchte Deine Antwort triffts nicht.*
Könnte sein, könnte dann ja auch mal von Laura beantwortet werden ;-(
*Er IST gehindert im Unternehmen daran teilzunehmen*
Sagt wer?
*Ob richtig geladen wurde ist im nachhinein nachvollziehbar.*
Und dann? Der Sinn dieses Satzes erschließt sich mir nicht, hilf mir auf die Sprünge
*Und der BR Vorsitzende muss keine BR Sitzung am Krankenbett abhalten*
Natürlich muß er nicht, viel interessanter wäre doch die Frage, ob er darf!
So lange die Nichtöffentlichkeit gewährleistet ist und Wert auf die Anwesenheit von Laura gelegt wird und alle es wollen, wie ist da die rechtliche Situation? Habe dazu nichts gefunden
Erstellt am 30.01.2009 um 14:26 Uhr von waschbär
@Laura,
Der Br kann auch ausserhalb der Firma Beschlüsse fassen .... allderings ist "zu Hause" wohl damit nicht gemeint.
Erstellt am 30.01.2009 um 15:49 Uhr von nicoline
@waschbär
*allderings ist "zu Hause" wohl damit nicht gemeint.*
Vermutung, oder gibt es Belege dafür?
Erstellt am 30.01.2009 um 15:56 Uhr von waschbär
@nicoline,
Logischer Schluss.
Thema Privat/Intim.
Aber mir ist bekannt das es Betriebsräte gibt die gerne auch mal ausserhalb ihre Sizung abhalten, mein Rat ist so einer, aber wir haben immer eine "Plausible Erklärung" .
.-)
Erstellt am 30.01.2009 um 16:49 Uhr von Lotte
waschbär,
gerade habe ich die Kommentierung des Däublers zum § 30 und auch zum § 29 BetrVG noch mal hoch und runter gelesen. Außerdem habe ich nach passenden Urteilen gesucht...
Auch ich habe nichts gefunden, was explizit gegen eine Privatwohnung sprechen würde, wenn die sonstigen Vorraussetzungen wie "Nichtöffentlichkeit" und "innerhalb der AZ" eingehalten würden. Es hat allerdings einen komischen Geschmack...
Erstellt am 30.01.2009 um 17:38 Uhr von waschbär
@Lotte,
jeep der Geschmck das ist der Punkt. ! Wer bitte würde es in betracht ziehen seinen BR nach Hause zu holen? Und wie soll sie Rechnung aus sehen? bzw wer Zahlt so etwas?....
Stell dir mal vor du bist zu Hause es klingelt und 17 Waschbären stehen vor der tür und sagen " Hallo...Tri Tra Tralla der Betriebsrat ist nun da , wo ist der Kühlschrank?".Es gab da mal ein Lieb von Piurat der hatte wohl mal das Glück " Siebzehn Waschbären auf dem Sofa Sitzen Jo Jo Jo und ne Buttel voll Rum" .-()
Erstellt am 30.01.2009 um 17:55 Uhr von Lotte
waschbär,
oh Gott... ;-)))
Erstellt am 30.01.2009 um 18:09 Uhr von rainer w
Mir stellt sich die Frage wie das Versicherungstechnisch aussieht, wenn sich Während der Sitzung außerhalb des Betriebes jemand verletzt?
Erstellt am 30.01.2009 um 18:11 Uhr von laura
Liebe Kollegen,
Vielen Dank für euere Hilfe. Ich bin nicht bettlägerig, kann aber auf Grund eines Unfalls das Haus nicht verlassen, weder zu Fuß noch per Taxi, nur mit Krankentransport. Dennoch wollte ich meine Kollegen nicht im Stich lassen. Ich nehme dieses Amt ernst. An eine Waschbären- Party habe ich nicht gedacht.
Erstellt am 30.01.2009 um 18:27 Uhr von waschbär
@rainer w,
wenn du deiner Versierung Erzählst das Du vor hast 17 Berteibsrats Waschbären einzuladen.... Schmeissen die dich raus !
@Laura,
Krank ist erst mal Krank.Wenn deine erkrankung dich ans Haus versselkt muss der Br eben mal ohne dich aus kommen, die Arbeit überlebt ja auch .
Ich haltte es für völlig übertrieben , deshalb die Sitzung zu dir zu Verlegen.
*Dennoch wollte ich meine Kollegen nicht im Stich lassen*.... Denke mal genau über diresen Satz nach UND Beleuchte ihn von allen seiten und sehe es mal als Kollege der weis Ah Sie ist Ja Krank , aber zum BR da kann sie springen...
Erstellt am 30.01.2009 um 18:45 Uhr von DonJohnson
@all
Ja, leider sehe ich es auch so, wie Waschbär in seiner letzen "Offenbarung". So wurde es im BR2 gesagt. Es müßten schon gewichtige Gründe dafür sprechen, eine Beschlussfassung zu diesem Thema am "Krankenbett" zu erreichen. Eine Möglichkeit wäre, dass explizit dieses BRM sich auf das Thema vorbereitet hat. Ich kann echt nicht mehr sagen wo das stand, aber wir haben das Beispiel durchgenommen und ein BAG Urteil war auch dabei, leider ist es aber zu lange her... Asche auf mein Haupt - zum Glück brauchten wir es aber noch nie, drum setzte sich das auch nciht soooo fest in mein Hirn. Es soll auch nciht die Regel sein, sondern lediglich die Ausnahme. Das Urteil war auch anders gelegen, besser gesagt der Fall. Ich komme aber wirklich nciht drauf wie das genau war.
Letztendlich bekommt der AG den Beschluß ja nciht. Vielleicht war auch die Möglichkeit zu sagen, dass das erkrankte Mitglied besucht wurde zur Aufklärung und aus diesem Grunde die Hinzuziehung des EBRM nciht von Nöten war...
Erstellt am 31.01.2009 um 10:20 Uhr von Laura
Nochmals danke, ich habs kapiert und lass die Anderen machen.