Hallo zusammen,

in unseren Zeiterfassungssystem besteht die Möglichkeit, dass unsere Kollegen die erfassten Zeiten nachträglich korrigieren können (falls z.B. vergessen wurde, abends auszustempeln oder das Pausenende nicht gestempelt wurde).

Unser Arbeitgeber möchte diese Änderungsmöglichkeit für unsere Kollegen nun streichen, so dass zukünftig alle Änderungen in der Zeiterfassung über die Personalabteilung (nach Meldung durch die Kollegen) vorgenommen werden.

Inwiefern ist hier die Mitbestimmung für uns nach § 87 Abs. 1 Punkt 1 (Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb) bzw. Punk 6 (Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen​)? Da es ja ein bereits bestehendes System ist und nur die Änderungsmöglichkeit vom Kollegen auf die Personalabteilung verlagert wird, sind wir uns nicht ganz sicher, ob wir hier mit im Boot sind.

Für Eure Einschätzungen vielen Dank.