Erstellt am 29.01.2009 um 09:14 Uhr von pit47
Hallo Ed,
die Unfallverhütungsvorschrift BGV B11 "Elektromagnetische Felder" ist dabei hilfreich.
Richtlinie 2004/40/EG vom 29. April 2004 enthält auch einiges dazu.
Google nach der BV "Strahlenschutz bei Elektromagnetischen Feldern".
Erstellt am 29.01.2009 um 11:29 Uhr von Der alte Heini
Ed
Wo ist das Problem.
Der BR kann doch einen Sachverständigen beauftragen.
Wenn die Mitglieder des BR nicht vom Fach sind, dürfte eine BV
die man abkupfert, eh wenig sinnvoll sein.