Hallo,
ich bin als Wahlvorstand für die Durchführung einer Betriebsratswahl zuständig. Da wir als GmbH aus einer AG ausgegliedert werden stellt sich mir follgende Frage. Sind Arbeitnehmer einer anderen Arbeitgebers zur Arbeitsüberlassung wahlberechtigt §7 Betriebsverfassungsgesetz. Diese Arbeitnehmer arbeiten ca 12 Monate in der AG für uns. Da die neu gegründete GmbH erst 4 Wochen alt ist, können diese natürlich die 3 Monate Einstz im Betrieb nicht nachweisen.
Da sich durch die Wahlberechtigung dieser Arbeitnehmer die Zahl der Bertriebsräte eintscheidend verändert, bräuchte ich eine fundierte Antwort.
Vielen Dank