Hallo Forum,

Ich bin seit kurzem stellvertr. Vorsitzender (19,5 h Freistellung) des BR eines Trägers für Kitas. Der AG will mir die Gruppenleitung der Gruppe, die ich seit 7 Jahren leite, entziehen. Als Grund wird angegeben, die Ergänzungskraft in dieser Gruppe sei den steigenden Anforderungen, die eine Teilung der Gruppenleitung mit sich bringen würde, fachlich nicht gewachsen. Da ich es sei, der die Teilzeit - Tätigkeit "wünsche", müsse auch ich derjenige sein, der die Gruppe wechselt. Anderen AN sei dies nicht zuzumuten ("Fürsorgepflicht des AG"). Mir wird eine Gruppenleitung in einer anderen Gruppe oder in einer anderen Einrichtung angeboten, mit deren Klientel (Kinder von 1-3 Jahren) ich aber nicht arbeiten möchte, was der AG auch weiß. Ich sehe dies als Benachteiligung meiner Person, die durch die BR - Arbeit entsteht, obwohl sich bei Gehalt und Arbeitszeit nichts ändern würde. Nun meine Fragen:
Kann ich hier mit Benachteiligung argumentieren, oder ist dieser Sachverhalt bei Versetzung nicht gegeben?
Ich konnte dem BtrVG keine eindeutigen Hinweise zu meiner Situation entnehmen. An wen kann ich mich wenden, wenn ich verlässliche Informationen zu meiner rechtlichen Lage erhalten möchte (Termin mit Rechtsberatung der Gewerkschaft ist bereits vereinbart)?
Dank im Voraus und Gruß!