Erstellt am 27.01.2009 um 20:21 Uhr von Uschi66
@Ette1966
Hallo, am besten mehrer Koll. welche diese Aussagen gehört haben gehen sofort zum BR. Dieser wird dann das hier dringend notwendige sofort unternehmen. Ich denke der Vorgesetzte wird dann nach den Ktivitäten des BR sein Verhalten max massiv ändern oder vielleicht auch eine ganz andere Aufgabe wahrnehmen. Also nicht einschüchtern lassen.
Erstellt am 27.01.2009 um 21:15 Uhr von DonJohnson
Also, eine Behinderung der BR Arbeti kann es nciht sein, da der BR noch nciht tätig wurde. Er arbeitet ja ncoh nciht. Was ist denn wenn das Gremium mal hin und wieder MA zu seiner Sitzung einläd natürlich mit Freistellung. Den Grund braucht der Vorgesetzte nciht zu wissen. Sollte er das behindern oder verhindern ist es eine Behinderung der BR Arbeit nach 119. Ich hoffe nur, ihr zieht das dann auch durch. Wenn man damit blufft muß man bereit sein den auch durchzusetzen - aber das weißt du ja.
Gruß und viel Erfolg
DJ
P.S. Wärend meiner betruflichen Ausbildsung wurde mir und uns immer gesagt wir sollen so einfach wie möglich denken, da wir uns ansonsten verrenne und falsche Schlüsse ziehen. Manchmal wünsche ich mir das auch bei einigen Antworten hier im Forum - und auch in unserem Gremium!
Erstellt am 27.01.2009 um 21:44 Uhr von wölfchen
@ Don Johnson,
wenn der Arbeitgeber die MA mit Sanktionen bedroht, wenn sie den BR aufsuchen - wie soll dann der BR seiner Tätigkeit nachgehen, also seine Arbeit machen? Die MA suchen den BR bestimmt nicht zur Kaffeepause auf, sondern weil sie ein Anliegen oder eine Anfrage an ihre Interessenvertretung haben. Wenn die MA sich auf Grund der Drohung nicht zum BR trauen, wie soll der BR Kenntnis von den anstehenden Problemen der MA erlangen? Wenn ich Dich richtig interpretiere, müsste also der BR jetzt von MA zu MA gehen und fragen: "hast Du ein Problem?" Und erst wenn ihm dies untersagt wird, wäre das nach Deiner Auffassung eine Behinderung?
Erstellt am 27.01.2009 um 22:02 Uhr von DonJohnson
Ja genau wölfchen.
Ist es nciht die Pflicht des Gremiums die MA aufzusuchen und sie zu fragen? Gibt es nciht soooo viele MA die Angst haben von sich aus den BR aufzusuchen? Wenn ich als Gremium die MA einlade und ihnen das verwehrt wird, dann ist es eine Behinderung der BR Tätigkeit. Worte für sich auszulegen so wie es einem selber gefällt, das zählt nciht vor Gericht. Der BR wird direkt nciht an der ausübung seiner Tätigkeit gehindert, das ist Fakt, indirekt schon, aber steht es so im Gesetz? Wenn ja habe ich es echt überlesen, zeig mir die Stelle und ich gebe dir Recht.
Auf meinen "GEW) Seminaren wurde ich geschult, wie man nciht das Recht beugt, sondern einen Weg findet mit im Boot zu sein als Gremium. Wiedersprichst du mir, dass der von mir aufgezeigte Weg eine solche Möglichkeit beinhaltet?
Um das noch mal zu erklären: Das Grmium geht in einer solchen Situation wie hier beschrieben rum und fragt ob es Probleme gibt. Wenn einer ja sagt, oder man hat den Anschein, dass es so ist, läd man dieses oder die MA zur nächsten Sitzung ein unter eine TOP. Die Fre3istellung ist soimit eh geqwahrt. Wenn der Vorgesetzte dieses nciht zuläßt behindert er aktiv die Arbeit des Gremiums! Dann muß man ihn darauf hinweisen mit den möglichen Konsequenzen für seine Person.
Erstellt am 27.01.2009 um 22:07 Uhr von kriegsrat
"Also, eine Behinderung der BR Arbeti kann es nciht sein, da der BR noch nciht tätig wurde"
@ dj
das meinst du nicht so, oder ?
@ uschi66
ich befürchte, wenn vorgesetzte (mehrzahl) so wie beschrieben handeln, geschieht dies meistens auch mit wissen und duldung, wenn nicht sogar auf direkte anweisung des AG
@ ette 1966
ich würde den §119 erstmal vergessen, wird zu oft eingestellt(hab mal was von 95% gelesen), nur in absolut krassen fällen gibt es nenneswerte verurteilungen
ich würde hier den betroffenen arbeitnehmern zum beschwerderecht raten(§85BetrVG)
der br kann das verfahren bis zur einigungsstelle treiben, dann wirds teuer
die frage ist nur, ob sich die mitarbeiter trauen...
man kann dazu auch nicht in allen betrieben uneingeschränkt raten, es darf zwar niemand wegen einer beschwerde benachteiligt werden, aber das ist die reine theorie.....
falls die aussage mit dem urlaub tatsächlich so gefallen ist (Zeugen?)
liegt hier der straftatbestand der nötigung (§240StGB) vor
der vorgesetzte will den mitarbeiter durch drohung mit einem empfindlichen übel (verweigerung des urlaubs) zu einem unterlassen (zum BR gehen) bewegen
anzeigen müsste jedoch der mitarbeiter selbst
sollten hier mehrmals mitarbeiter in dieser form genötigt werden, könnte der BR den §104BetrVG bemühen (störung des betriebsfriedens durch gesetzeswidriges verhalten) und die entfernung (kündigung,versetzung etc.) des betriebsstörenden vorgesetzten, so lange es kein leitender angestellter ist , verlangen
Erstellt am 27.01.2009 um 22:19 Uhr von DonJohnson
@kriegsrat
Jo, das meine ich ernst - und warum haben nach deiner Meinung 95% keine Chance oder wurden abgelehnt - weil das Gericht genau meiner Meinung ist - oh falsch, weil cih auch diese Urteile kenne wie das Gericht entschieden hat! Und das mein lieber ist AR Seminar! "Wie und wieso hat das BAG so entschieden" In BR Seminaren wird gefragt "Wie und womit können wir unsere MA schützen"
Aus diesem Grund warne ich immer mit Behinderung der BR Arbeit zu argumentieren - die Gerichte seheen es fast in Gänze so wie ich es schrieb. Von daher hast du soeben meine Meinung unterstützt - dafür erstmal ein kleines Dankeschön nach Bayern!
Bei der Verweigerung des Urlaubs gehe bitte nciht auf StGB. Ist nciht notwenidig was sagt der 87er dazu? Auch da hat der BR ein MBR wenn wegen der zeitlichen lage zwischen AG und MA keine Einigkeit herrscht. Hier sollte dann (wenn der BR gut ist) tatsächlich die Einigungsstelle angefufen oder einberufen werden.
Ja du hast Recht, eine Einigungsstelle kostet geld, aber manch AG hat genug davon und will um jeden Preis was durchsetzen. In diesem Fall den 119er heraufzubeschwören finde ich legitim wenn der ag so doof ist und darauf eingeht. Das ist nämlich nciht nur Geld, sondern eine Straftat!
So mein "lieber" - nun du
Erstellt am 27.01.2009 um 22:48 Uhr von kriegsrat
@ dj
ich wünsch dir eine gute nacht !
und im strafrecht geb ich dir bei gelegenheit mal eine nachhilfestunde.....
Erstellt am 27.01.2009 um 22:51 Uhr von DonJohnson
@kriegsrat
Jo, denn mal zu!!!
Erstellt am 27.01.2009 um 23:48 Uhr von rainer w
Na ihr beiden Kriegshelden, so spät des kämpfens noch nicht müde ?
Ich sehe hier auch eine klare behinderung der BR arbeit. Bin zwar hier im Moment nicht auf dem neustem Stand , aber auch in Schoof´s A-Z BR Praxis steht auf Seite 383 Unter behinderung der BR arbeit" Der AG verspricht den Beschäftigten Vorteile oder droht ihnen Nachteile an,wenn sie die Sprechstunde des BR besuchen oder an Btetriebsversammlungen teilnehmen"
Ich hoffe das überzeugt auch dich DJ, denn Du setzt doch immer so auf den Schoof.
Interessant würde ich es finden wenn ein großes Unternehmen, nur bestehend aus Außendienstmitarbeitern, einen BR hat der nur handeln darf wenn die MA am Arbeitsplatz aufgesucht werden.
Erstellt am 27.01.2009 um 23:50 Uhr von Der alte Heini
kriegsrat
Du leidest nicht zufällig an Selbstüberschätzung.
Erstellt am 28.01.2009 um 06:47 Uhr von kriegsrat
@heini
damit könnte ich ja noch leben, wenn ich mir vorstelle, worunter andere antwortgeber hier leiden könnten, bei dem was sie schreiben..........
Erstellt am 01.02.2009 um 14:21 Uhr von w-j-l
Die Gerichte neigen dazu, Behinderung der BR-Arbeit nur dann als solche anzuerkennen, wenn sie im Ergebnis erfolgreich war. Versuchte Behinderung der BR-Arbeit wird in der Regel nicht sanktioniert.
Insofern hat kriegsrat recht.
Erstellt am 01.02.2009 um 14:32 Uhr von DonJohnson
@w-j-l
Was sollen uns diese Worte sagen?