Erstellt am 26.01.2009 um 22:16 Uhr von Uschi66
@heihei
um was geht es hier "Vertragsverlängerungen" genau? Arbeitsverträge werden nicht vom BR unterschrieben, also um welche Vertragsverlängerungen geht es hier??
Erstellt am 26.01.2009 um 22:19 Uhr von heihei
Sind ganz neu und haben noch keine Schulung :o((
Es geht um die Zuszimmung zu den Vertragsverlängerungen. Die sollen morgen vorgelegt werden und da ist nur ein BR im Haus. Daher die Frage: wie viele sollten unterschreiben? Klingt für euch bestimmt total einfach und doof...
Erstellt am 26.01.2009 um 22:27 Uhr von Uschi66
@heihei
Es muss immer ein Beschlussfähiger BR in einer ordentl. BR-Sitzung die beschlüsse fassen. Sonst sind die Beschlüsse nichtig. Sie könnten dann ggf. noch in de rnächsten Sitzung geheilt werden. Dieses macht aber nur Sinn, sofern der AG die Maßnahme noch nicht umgesetzt hat.
Schaue dir einmal den § 33 BetrVG - II. Voraussetzungen für die Beschlussfassung des Betriebsrats an.
Für die Beschlussfähigkeit des BR reicht es nicht aus, wenn die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Vielmehr muss mindestens die Hälfte der BR-Mitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen.
Es muss aber auch ordnungsgemäß lt. BetrVG eingelanden worden sein.
Erstellt am 26.01.2009 um 22:50 Uhr von pirat
@ heihei,
"morgen vorgelegt werden und da ist nur ein BR im Haus", dass für die Anhörungen (§99 BetrVG) die 7-Tage-Frist gilt hast du bedacht?
Lektüre gefällig...
http://www.vdmb.de/fileadmin/user_upload/PDF/Recht/Einstellung.pdf
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung25991.html
Erstellt am 27.01.2009 um 17:16 Uhr von heihei
Ja, genau das mienten wir. Fakt ist, dass unsere Vorgestzten uns schon bei erster Gelegenheit "ausschalten". Die Verträge laufen zum 31.01. aus und sollen erneut verlängert werden ( keine Entfristungen). Da wir ja nun schon den 27. haben und uns noch nichts vorliegt, können wir wohl keine 7 Tage mehr zum entscheiden...
Das ärgert uns schon, da wir uns ja gerade neu aufbauen ist es natürlich ägerlich, wenn man uns nciht ernst nuímmt. Was können wir denn nun noch tun? Was passiert, wenn die Fristen nicht eingehalten werden??
Erstellt am 27.01.2009 um 18:45 Uhr von kriegsrat
@heihei
kein grund zur panik oder hektik
wenn ihr euch in diesem fall nicht äußern würdet, würde dies als zustimmung gelten
aber ihr seid ja gar nicht angehört bzw. informiert worden
also wisst ihr offiziell davon auch gar nichts
deshalb könnt ihr euch ja auch nicht äußern.......
bei befristungen, gibt es außerdem ziemlich wenig, was der BR beschließen könnte
laufen sie aus, ist das eben so, egal was der br beschließt (sache des arbeitgebers)
wird sie verlängert , werdet ihr wohl in den seltensten fällen dagegen sein
wird sie verlängert, obwohl sie aus tariflichen oder gesetzlichen gründen
gar nicht mehr verlängert werden dürfte, wird es automatisch zu einem unbefristeten vertrag
oh, ich glaube, das war jetzt zu flapsig und oberflächlich,
aber ich glaube, ohne das entsprechende grundwissen bringen dir jetzt irgendwelche aufzählungen
von §§ wenig
ihr solltet euch auf jeden fall beeilen mit eurem neuaufbau (schulungen)...........
und euren AG (Geschäftsführung ! nicht irgendwelche vorgesetzte) auf seine Pflichten gegenüber dem BR hinweisen (wenn ihr gelernt habt, welche das sind)
Erstellt am 27.01.2009 um 19:02 Uhr von pirat
@ heihei,
IMHO...
kann man nur hoffen dass der AG die MA auf die Meldepflicht (ARGE) aufmerksam gemacht hat....