Hallo,
kann eine vom arbeitgeber einseitig verlängerte änderungsvereinbarung der arbeitsbedingungen, die befristet war, zu einer betrieblichen übung zu ungunsten des arbeitnehmers werden, wenn jener sich nicht dagegen wehrt? es handelt sich hierbei um die rückkehr zu der vertraglich festgesetzten 35-stunden-woche, die befristet zu einer 40- stunden-woche ohne lohnausgleich vereinbart wurde und diese befristung jetzt abgelaufen ist.