folgende Situation:
Frau X arbeitet seit 17 Jahren als Kassiererin in einem Freibad als 450 Euro Kraft Festgelegt wurde ihre Arbeitszeit von Ende Mai bis Ende August. Frau X arbeitet, also ihre jährlich ab zu leistenden Arbeitsstunden von 506 Stunden innerhalb dieser 3 Monate. , wobei die Vergütung von 440 € von Januar bis Dezember erfolgt.

Der Arbeitgeber teilt ihr nun mit. , dass die Vergütung von 450 € monatlich so nicht mehr möglich sei, da der Gesetzgeber in diesem Fall die Bezahlung von sozialversicherungspflichtigen Leistungen vorschreibe.
Er schlägt ihr einen Saison Arbeitsvertrag für eine Zeit von 5 Monaten vor Frau X würde dann für die Zeit von Mai bis September arbeiten und hätte dadurch keine finanziellen Nachteile, würde genauso viel verdienen, wie zurzeit müsste sich das Gehalt übers Jahr dann selber einteilen.
Frau X möchte Auf den Saisonvertrag nicht eingehen. , da sie sich an Ihr regelmäßiges Einkommen gewöhnt hat und schlägt vor, dass sie ihren 450 Euro Vertrag dann so erfüllen möchte, wie der Gesetzgeber es verlange. Sie könnte außerhalb der Freibadsaison die Mindestanzahl von Arbeitsstunden im Hallenbad ableisten. Frau X ist außerdem zu 50% schwerbehindert und kann nicht in allen Abteilungen eingesetzt werden.

Frage:
Muss Frau X auf einen Saison Arbeitsvertrag eingehen?
Wenn sie es nicht tut , ist ihr 450 Euro Vertrag gefährdet, sprich kann der Arbeitgeber Ihr dann sogar kündigen?

Über Antworten würde ich mich freuen
Gruß Doro