Hallo....
Unsere Firma möchte mit dem AG in Gehaltsverhandlungen treten. (da keine org. GW) Weil aber der BR mit dem AG laut BetrVG nicht verhandeln darf, folgende Frage: 1. Kann der BR einen Beschluss über die Gründung einer MA-Vertretung machen? 2.Dürfen die Vertreter der MA in ehrenamtlichen Tätigkeiten sein,(BR oder GE) also sie treten vor dem AG nicht als BR oder GW-Mitglieder auf sondern als Vertreter der MA ?

Danke für die Antworten