Erstellt am 19.01.2009 um 18:11 Uhr von Lotte
Alex,
m.E. bekommt auch ein Zeuge nicht zwingend eine bezahlte Freistellung. Vielmehr muss der AG freistellen und bei Verdienstausfall zahlt das Gericht den Verdienstausfall bis zu einer Höchstgrenze. Ob auch Beklagte den Verdienstausfall bezahlt bekommen hängt vielleicht vom Ausgang des Verfahrens ab.
Erstellt am 19.01.2009 um 19:58 Uhr von peanuts
Der AG muss in beiden Fällen keine bezahlte Freistellung gewähren.
Wird man als Zeuge geladen, erhält man "Zeugengeld" aus der Staatskasse. Der AG muss aber freistellen und kann eine ev. entstandene Differenz zum Lohn-/Gehaltsausfall ausgleichen.
Wird man als Beschuldigter geladen, greift der § 616 BGB nicht, da man wohl kaum behaupten kann, dass ein solcher Termin "ohne ein Verschulden der Person" zustande kommt.
Erstellt am 19.01.2009 um 20:16 Uhr von Laffo
Peanuts
ein Beklagter ist noch lange kein Schuldiger!
Erstellt am 19.01.2009 um 20:55 Uhr von peanuts
Habe ich auch geschrieben "Beschuldigter" ...
Was die Wahrnehmung eines (amtlichen/polizeilichen) Termins betrifft, der in der Person des ANs begründet ist, greift der § 616 BGB nicht.
So muss der AG einen AN noch nicht einmal dann BEZAHLT freistellen, wenn dieser z.B. gegen den AG klagt und vor Gericht erscheinen muss.
Erstellt am 20.01.2009 um 00:19 Uhr von Alex27
@ Alle
Ich habe in einem Programm mit allen möglichen Rechtsquellen (nennt sich Haufe) darüber etwas gefunden. Dort heißt es das ein ArbN eben dafür bezahlte Freistellung bekommt (unter Verweis auf § 616 BGB). Dort werden Gründe wie eigene Hochzeit, die Hochzeit der eigenen Kinder, Todesfall in der Familie, goldene Hochzeit der Eltern, Umzug und eben auch Gerichtstermine genannt. Der Urlaub fällt doch dafür eigentlich raus, da er ja der Erholung dienen soll und von der zeitlichen Lage her den Wunsch des ArbN berücksichtigen soll. Wenn dich jemand anzeigt und du wirst freigesprochen, ist es nicht dein Verschulden das du beim Gericht erscheinen musstes, da ja deine Unschuld festgestellt wurde und du also keine Schuld an dem zustandekommen dieses Termins hattest. Gibt es darüber nicht irgendwelche Urteile?
Erstellt am 20.01.2009 um 15:52 Uhr von peanuts
"und eben auch Gerichtstermine genannt."
Und Du bist Dir ganz sicher, dass Gerichtstermine NICHT im Zusammenhang mit einer Ladung als Zeuge (oder als Schöffe) aufgeführt wurden? Würde mich ganz schwer wundern, wenn dem nicht so wäre.