Hallo Kollegen,

bekommt jemand der zu einem Gerichtstermin bzw. zur Polizei (Aussage) als Beklagter geladen wurde eine bezahlt Freistellung. § 616 BGB sagt ja, wenn ein in der Person liegender Grund und ohne ein verschulden der Person vorliegt. Da man ja nicht weiß ob der Beklagte die ihm zu Last gelegte Tat begangen hat, weiß man doch auch nicht ob es sein verschulden ist das er als Beklagter vorgeladen wurde. Was meint ihr??