Hallo zusammen,

eine frage zum thema "irgendwo hab ich das gelesen"...

normalerweise passiert in den fällen des §13 abs. 2 Nr. 1-3 eine neuwahl. und nach § 22 führt der br die geschäfte bis zum wahlergebnis weiter.

irgendwo hab ich gelesen, daß wenn der AG, die belegschaft und die GEW nichts dagegen sagen, der br bis zur nächsten wahl (rund ein jahr) die geschäfte weiterführt?

manchmal ist das zum irrewerden.... vieleicht hab ich das auch nur geträumt?

danke und gruß vom packer