@w-j-l
Nunja, gesagt habe ich sowas nicht, mich würde es in einem Rechtsstreit allerdings interessieren, wenn Beschlüsse in Frage gestellt werden von einem Gremium welches eine Wahl (hätte sie denn sein müssen) nciht eingeleitet hat.
die Frage von packer ist also durchaus berechtigt - diese Diskussion somit auch. Kannst du deine Meinung anhand von Urteilen belegen?
Desweiteren würde ich dich bitten, wenn du kritisierst, dir alles genau durchzulesen. Ich empfahl bei einer solchen Frage einen Rechtsbeistand. Ich würde mir da nichts vorwerfen lassen wollen. Und das Recht beugen finde ich um ehrlich zu sein für den A...!
Wir erwarten vom AG, dass er sich an Gesetze und Verordnungen hält und biegen sie uns selber zurecht? Aus welchen Grund? Nur um eventuell ein paar altgediente auf ihrem Stuhl zu lassen? Nur um denen weiterhin einen gewissen Kündigungsschutz zu geben? Wenn der AG uns in dem beschriebenen Fal sagt, das es ujr kurzfristig ist, ist doch alles ok, diese Information benötigen wir aber. Nunja, vielleicht habe ich ein falscdhes Rechtsempfinden, fand es aber schon immer ungünstig um es mal vorsichtig auszudrücken, wenn die, die eine Kontrollinstanz sind, es selber nciht so genau mit dem Gesetz nehmen. Wo führt bitte sowas hin?
Sag mal, klebst du soooo an deinem Stuhl, dass du Angst hat bei einer neuen Wahl diesen nciht wieder zu bekommen? Ganz ehrlich und das meine ich so - wenn man als Gremium nciht den Mumm oder Muht hat, sollte es so seiin, eine Neuwahl zu iniziieren, dann Prost Mahlzeit. Wenn der AG eine Neuwahl nciht für nötig hält, oder gar dagegen ist, wird er behaupten, dass das nur eine kurzfristige Erscheinung ist - und dann ist doch alles ok und dem Gesetz ist Genüge getan.
Hier aber rumzuwurschtln..... Also ganz ehrlich, wenn eine Heruntersetzung der AN dauerhaft sein soll, wird der AG schon was passendes dazu sagen - auch wenn er zuerst den Ball flach hält.
Ich kann nur nochmals wiederholen, dass ich es für das sinnvollste erachte, sich an die Gesetze zu halten, und die sind eindeutig!
Amen