Erstellt am 18.01.2009 um 13:35 Uhr von Uschi66
Also so richtig verstehe ich Deine Frage nicht.
..was soll nicht in Ordnung sein? Du wolltest doch nur noch den 3 monatigen Vertrag. Versetzungen sind sofern es lt. ArbV keine Einschränkungen gibt i.d.R. auch vom Direktionsrecht des AG gedeckt.
Erstellt am 18.01.2009 um 13:58 Uhr von Kölner
@Uschi66
Sage mir, wo 'lilien' geschrieben haben soll, nur einen 3monatigen AV zu wollen?
@lilien
Ein AV kommt immer nur dann zustande, wenn die Vertragsparteien, ihre Unterschrift leisten - nicht mehr und nicht weniger ist dafür erforderlich.
So gesehen ist die Frage, inwiefern das ganze rechtlich gesehen in Ordnung ist, etwas überflüssig.
Wie oft bist Du denn schon verlängert worden und mit welchem Grund - oder gibt es keinen Grund?
Erstellt am 18.01.2009 um 14:36 Uhr von Uschi66
@Kölner
..sorry Kölner, habe mich verlesen "sie" mit "ich" :-( die Nacht war wohl zu lange ;.))
Erstellt am 18.01.2009 um 16:09 Uhr von nicoline
@lilien
Deine Angaben sind etwas verwirrend!
*Nun habe ich meine dritte Verlängerung bekommen.*
*haben sie meinen Vertrag zurückgezogen*
Hast Du den neuen AV mit der drei monatigen Befristung unterschrieben oder hattest schon einen AV mit der einjährigen Befristung unterschrieben?
*obwohl der Betriebsrat schon meinem einjährigen Vertrag zugestimmt hatte. Jetzt hat der Betriebsrat anstatt meines einjährigen Vertrages dem drei monatigem Vertrag zugestimmt, inklusive der Versetzung.*
Wenn das tatsächlich so war, finde ich das Verhalten des BR ziemlich suspekt. Eine Zustimmung zu einer einjährigen Verlängerung geben, daran im Anschluß eine Zustimmung zu einer dreimomatigen Verlängerung gepaart mit einer Versetzung, ohne mit der Betroffenen Kontakt aufzunehmen?????
*Versetzungen sind sofern es lt. ArbV keine Einschränkungen gibt i.d.R. auch vom Direktionsrecht des AG gedeckt.*
i.d.R. ja, trotzdem muß der BR seine Zustimmung geben und hier würde ich mir gemäß § 99 Abs. 2 4. die Umstände aber ganz genau betrachten wollen!
Erstellt am 18.01.2009 um 19:10 Uhr von lilien
danke für eure antworten
hat mir ein wenig weiter geholfen. danke
Erstellt am 19.01.2009 um 09:38 Uhr von RAKO
Hallo lilien, falls Du noch mitliest:
"Nun habe ich meine dritte Verlängerung bekommen" heißt in meinen Augen, Du hast bereits für ein Jahr unterschrieben. So etwas läßt sich nicht zurückziehen, sondern nur KÜNDIGEN. Kündigungen von befristeten Verträgen sind ausgeschlossen, außer es wurden ausdrückllich Kündigungungsbedingungen in den befristeten Vertrag aufgenommen. Selbst dann Bedarf die Kündigung eines Grundes nach KSchG und der Betriebsrat ist dazu zu hören. Wird Dir gleichzeitig ein anderer Vertrag angeboten, so spricht man von einer Änderungskündigung.
Sofern keine Änderungskündigung vorliegt, musst Du den kürzeren Vertrag ja einfach nicht unterschreiben, dann gilt Dein einjähriger Vertrag.
Aber befristete Verträge sind noch in anderer Hinsicht besonders:
Die Befristung muss SCHRIFTLICH, VOR VERTRAGSBEGINN festgelegt sein, ansonsten ist sie unwirksam und es wird ein UNBEFRISTETER Vertrag daraus. Will Dein AG Dir also heute (18.01.) rückwirkend zum 01.01. einen befristeten Vertrag unterschieben, dann geht das nicht! Das er Dir fristgerecht einen Einjahresvertrag angeboten hat macht die Sache nicht besser!
Befristete Verträge dürfen nur zu GLEICHEN BEDINGUNGEN verlängert werden, sonst ist die Befristung hinfällig. Eine Versetzung oder Arbeitszeitänderung, soweit sie nicht von vorneherein im ERSTEN befristeten Vertrag vorgesehen war führt zu einem UNBEFRISTETEN Vertrag.
Versuche mal unter diesen Gesichtspunkten zu klären, ob Dein Vertrag überhaupt noch rechtens ist.
Auch die von Deinem AG gewünschte AZ-Änderung unterliegt der Mitbestimmung des BR! Was hat dieser in dieser Sache unternommen? Ohne Zustimmung des BR keine Schichtplanänderung!