Hallo zusammen,
ich bin BR-Mitglied und musste leider in unserem Betrieb einen Interessensausgleich mit Namensliste absegnen.
Während der Beratung über mehrere Tage war ein Gewerkschaftssekretär und zeitweise ein Anwalt anwesend.
Während der eigentlichen Abstimmung und Zustimmung des BR waren beide Personen anwesend.
Ich habe nun Bedenken dahingehend, das der Beschluss aufgrund eventueller Einflussnahme der GW und der Anwesenheit dem BR nicht angehörender Personen angefochten werden kann.
Ist dies möglich und gibt es Rechtsprechung zu diesem Thema ?
MfG, Peter