Liebe Leser(innen),

in unserem Betrieb wurde mit der Geschäftleitung eine Betriebsvereinbarung über „Gleitende Arbeitszeit“ verabschiedet.
Das Gleitzeitdefizit darf maximal grundsätzlich –50 Stunden nicht überschreiten.
Nun hat ein Mitarbeiter eine Fortbildungsmaßnahme für drei Monate besucht.
Die Kosten für die Fortbildung hat die Firma getragen, aber dem Mitarbeiter ein Gleitdefizit von –200 Stunden als „Gegenleistung“ angerechnet.
Der Betriebsrat wurde davon nicht in Kenntnis gesetzt.


Meine Frage ist es.
1.) Verstößt dieser Umstand gegen die geltende Betriebsvereinbarung ?

Vielen Dank.