Erstellt am 16.01.2009 um 14:47 Uhr von Lotte
aliosman,
Ihr könnt Euch gegen den "Hinauswurf" wehren. Hier die dazu passende Stelle aus dem Däubler unter § 40 RN 92:
"... Aus dem Hausrecht folgt, dass der BR berechtigt ist, seine auf Dauer bereitgestellten Räume abzuschließen. Zu diesem Zweck muss ihm der AG Schlüssel zur Verfügung stellen, die nicht in die zentrale Schließanlage integriert sind (ArbG Mannheim 20. 10. 99, AiB 01, 48 mit Anm. Stather). Der AG darf das BR-Büro ohne Zustimmung des BR allenfalls in Notsituationen betreten (ArbG Mannheim, a. a. O.). Das Hausrecht schließt Selbsthilfemaßnahmen des AG aus; gegen einen »Hinauswurf« aus seinen Räumen kann sich der BR mit den sog. Besitzschutzrechten nach §§ 858 ff. BGB, auch durch eine einstweilige Verfügung, zur Wehr setzen ..."
Erstellt am 16.01.2009 um 15:19 Uhr von Uschi66
@Lotte
ich stimme Dir ja grundsätzlich zu. Aber Du ahnst es bestimmt schon, grundsätzlich bedeutet Ausnahmen. :-))
Es stimmt der AG darf die Räume nicht einfach betreten oder in "Besitz" nehmen. Er darf aber ggf. den BR affordern umzuziehen.
Der AG bietet hier dem BR andere Räume und begründet dieses. Nun müsste der BR belegen, dass entweder die neuen Räume nicht geeignet sind und/oder der AG seinen Bedarf nicht mit der notwendigen Begründung belegen kann.
Das es von den Neuen Räumen etwas weiter ist, muss kein zwanghafter Hintergrund sein. Es wäre nur ggf. für den AG ungeschickt, denn dann haben AN und BR Koll. welche die BR-Räume aufsuchen längere Wege, also längere Ausfallzeiten bei der Regelarbeit.
Ich hoffe ich habe Dich nicht verstimmt, auch weil ich Dir ja nicht grundsätzlich wiederspreche, weil dieses auch nicht richtig wäre :-))
Erstellt am 16.01.2009 um 16:45 Uhr von Kölner
@Uschi66
Na, das sehe ich nicht ganz so. Zunächst ist es ziemlich einfach vom AG zu behaupten, die Räumlichkeiten des BR zu benötigen.
Es kommt aber darauf an, ob der BR das auch so sieht und dem zustimmt.
Zur Klärung müsste dann - aus meiner Sicht - der AG ein ArbG bemühen...
Erstellt am 16.01.2009 um 16:48 Uhr von Lotte
Uschi,
Du mich verstimmen? Nie nimmer nich! ;-)
Aliosman wollte wissen, was er tun kann und ich habe ihm gesagt, dass er sich wehren kann. Du hast aufgezeigt, dass ein BR mit dem "Wehren" nicht unbedingt Erfolg haben muss. Kölner zog das Fazit und insgesamt war das doch gute Teamarbeit...;-))
Erstellt am 16.01.2009 um 20:43 Uhr von Der alte Heini
aliosman
Egal von welcher Seite man die Forderung des Arbeitgebers betrachtet, einen Nachweis für die Notwendigkeit dieses Umzuges wird ein einigermaßen pfiffiger Arbeitgeber schon finden und dieses selbst dann, wenn der Streitpunkt vor einem Arbeitsgericht landet.
Ist der Betriebsrat durch seine Räumlichkeiten nicht mehr direkt an der Basis seiner Wähler, kann das doch nur eines zur Folge haben und zwar stellt der Betriebsrat den Kontakt über vermehrte Besuche bei den Kollegen an deren Arbeitsplätze, wieder her.
Für diesen zusätzlichen Zeitaufwand müssten die Betriebsratskollegen dann eben mit entsprechenden Freistellungen reagieren.