Laut Information durch unsere Personalleitung an den Betriebsrat soll es nächste Woche Dienstag eine Mitarbeiterversammlung geben, in der erforderliche Maßnahmen zum Fortbestehen unseres Unternehmens bekannt gegeben werden. Der Betriebsrat soll 1 Stunde vor Bekanntgabe von den anstehenden Maßnahmen informiert werden. Eine gesonderte Information an den Wirtschaftsausschuß erfolgt nicht.

Haben wir eine rechtliche Möglichkeit die Geschäftsführung zu zwingen, uns rechtzeitiger zu Informieren?