Erstellt am 13.01.2009 um 16:36 Uhr von Uschi66
@Solomon
Wenn Du vom Gericht geladener Beteiligter an der Verhandlung bist, Ja. Sonst Nein!
Erstellt am 13.01.2009 um 16:45 Uhr von Solomon
Danke für die Rasche Antwort.
Ja ich bin selber geladen!!
Danke nochmals
Erstellt am 14.01.2009 um 08:45 Uhr von mainpower
@Uschi66,
warum soller die Zeit vergütet bekommen?
Die Verhandlung ist vor seiner Arbeitszeit.
BR-Amt ist ein Ehrenamt.
Sollte eine Verhandlung während seiner Arbeitszeit sein bekäme er sie selbstverständlich vergütet.
Falls der AG das nicht zahlt würde er als geladener das sogar von Gericht bezahlt bekommen.
Erstellt am 14.01.2009 um 09:03 Uhr von Kölner
@mainpower
Wenn man schon § 37 Abs. 1 BetrVG liest, dann sollte man (wie bei fast allen Gesetzen) auch weiterlesen; zum Beispiel bis zu Abs. 3.
Klingelt Dir bezüglich 'Ladung' und 'BR' nicht zusätzlich ein Glöckchen? Vor allem hinsichtlich Deiner Aussage im letzten Satz?