Hallo zusammen,

wir sind einne Firmengruppe aus 5 Schwesterunternehmen + 1 Mutter "Holding". In allen Unternehmen bestehen Betriebsräte.

Betrieb A besteht aus zwei Abteilungen 1 + 2.
In Betrieb A gibt es einen Betriebsrat bestehend aus drei Mitgliedern.

Zum Jahreswechsel wurde der Teil 2 in die Schwesterbetriebe B + C + D eingegliedert.
Mit dieser Maßnahme sind unser Betriebsratsvorsitzender und ein weiteres Mitglied nicht mehr im Betrieb A beschäftigt sondern nun im Betrieb B angestellt. Betrieb B hat bisher einen BR aus Mitgliedern und nach der Neuwahl sieben Mitglieder.

Sind der bisherige BR-Vorsitzender und das Mitglied weiterhin im BR für Betrieb A zuständig im Sinne des §21a bis zur Neuwahl des BR?