Erstellt am 05.02.2020 um 16:59 Uhr von Pjöööng
Hast Du den § 21 a mal gelesen?
Erstellt am 06.02.2020 um 07:24 Uhr von Kjarrigan
Betrieb A 3 Mitgleider - BRV + BRM wechseln den Betrieb und scheiden damit aus dem BR aus. In Betrieb B sind sie nicht gewählt und damit auch nicht im BR des Betriebes B.
In Betrieb A rücken 2 E - BRM in den BR nach. Gibt es keine 2 E BRM, hat der Betrieb A unverzüglich 'Neuwahlen einzuleiten.
In Betrieb B ändert sich "erst einmal nichts in der Zusammensetzung des BR bis zur nächsten Wahl
Erstellt am 06.02.2020 um 10:07 Uhr von Zahnweiss7
> Hast Du den § 21 a mal gelesen?
Mehr als einmal.
Ich interpretiere das Gesetz
"Wird ein Betrieb gespalten, so bleibt dessen Betriebsrat im Amt und führt die Geschäfte für die ihm bislang zugeordneten Betriebsteile weiter"
--> Der BR bleibt zuständig
"soweit sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 erfüllen"
--> Das erfüllen wir.
"und nicht in einen Betrieb eingegliedert werden, in dem ein Betriebsrat besteht (Übergangsmandat)."
--> Soll heißen, gehen die Mitglieder des BR in die aufnehmende Firma über und es gibt dort einen BR, dann erlischt das Mandat in der alten Firma?
Da ich nun als einziger BR-Mitglied im Betrieb A verbleibe, habe ich das "Übergangsmandat"?
Erstellt am 06.02.2020 um 10:23 Uhr von Kjarrigan
Da ich nun als einziger BR-Mitglied im Betrieb A verbleibe, habe ich das "Übergangsmandat"?
Hatte ich doch geschrieben!
Die beiden die jetzt in Betrieb B sind - sind in Betrieb A aus dem BR ausgeschieden, da dort nicht mehr AN.
Du bleibst über - Gibt es Ersatzmitglieder rücken die auf bis der BR wieder sein Stärke von 3 Mitgliedern hat.
Gibt es keine 2 E-BRM, behält der Rest (also DU + evtl. 1 Nachrücker) den BR mit Übergangsmandat, und habt unverzüglich (ohne schuldhafte Verzögerung) eine Neuwahl einzuleiten.
Erstellt am 06.02.2020 um 11:43 Uhr von Pjöööng
"... UND nicht in einen Betrieb eingegliedert werden, in dem ein Betriebsrat besteht (Übergangsmandat)."
Die Betriebsteile werden doch in einen Betrieb mit BR eingegliedert, so wie ich Dich verstehe. Da diese (und-verknüpfte) Bedingung nicht erfüllt ist, hat der BR auch nicht die Geschäfte für die ihm bisher zugeordneten Betriebsteile fortzuführen. Es gibt kein Übergangsmandat! Wozu auch? Was sollte denn dann der Sinn dieses Übergangsmandates sein?
Infolge dieser Betriebsspaltung sind auch keine Neuwahlen durchzuführen. Nur dadurch dass der abgebende Betrieb BRM verliert und diese auch nicht mehr durch Ersatzmitglieder ersetzen kann, werden Neuwahlen fällig. Beim aufnehmenden Betrieb ist dann zwei Jahre nach dem letzten Wahltermin zu prüfen ob die Belegschaftsstärke soweit zugenommen hat, dass Neuwahlen notwendig sind.
Ein Übergangsmandat gibt es hier aber nicht! Das ergäbe ja auch keinen Sinn.