Erstellt am 12.01.2009 um 20:03 Uhr von ridgeback
@Languste,
der Sicherheitsbeauftragte hat eigentlich nur darüber zu wachen ob die Arbeitsschutzmaßnahmen eingehalten werden und gegebenenfalls den AG auf Mißstände hinzuweisen. Er hat keine Weisungsbefugnis oder Aufsichtsfunktion.
Für Deine Probleme ist der Arbeitsschutzausschuss zuständig. Oder habt ihr keinen?
Erstellt am 12.01.2009 um 20:36 Uhr von Languste
...doch aber frag mich mal, ob und wann die sich treffen????
Erstellt am 12.01.2009 um 21:18 Uhr von Kölner
@ridgeback
Der 'Arbeitssicherheitsbeauftragte' wäre tatsächlich auch nicht mein Ansprechpartner. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Ex-FaSi, heute SiFa) wäre da opportuner.
@Languste
Wann trifft sich der ASA?
Erstellt am 12.01.2009 um 21:26 Uhr von ridgeback
@Languste,
da 2 BRM im Arbeitsschutzausschuss vertreten sein müssen, würde ich denen mal ein bischen Dampf machen.
Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten; er tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen und setzt sich zusammen aus:
- dem Arbeitgeber oder einem Beauftragten,
- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,
- den Betriebsärzten,
- den Fachkräften für Arbeitssicherheit,
- den Sicherheitsbeauftragten.
Erstellt am 12.01.2009 um 21:29 Uhr von ridgeback
@Kölner,
stimmt, nur oft sind diese nicht im Betrieb. Sind sehr oft externe.
Deshalb besser BR ansprechen.
Erstellt am 12.01.2009 um 21:30 Uhr von Languste
@all
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit macht gar nix, außer mal ne Unterweisung.
Erstellt am 12.01.2009 um 22:51 Uhr von Akira
Languste
Bist Du Dir da sicher?
Frage mich gerade was euer Fasi mit der Schutzkleidung für Mopedfahrer am Hut hat.
Mit der Versorgung der Sicherheitsschuhe sind bei Dir die Führungsverantwortlichen , Meister, Vorarbeiter ect. im Boot. Diese haben die Aufgabe sich darum zu kümmern, ist bei Dir wahrscheinlich so von der GF deligiert.
PSA wird zu Verfügung gestellt?
Erstellt am 13.01.2009 um 05:44 Uhr von Languste
@all
Es ist so, dass sie den Fahrern zwar logischerweise einen Helm zugestehen, ansonsten aber gerade mal zu Handschuhen bereit sind. Nun hat die Berufsgenossenschaft aber gesagt, dass auch Wetterfeste Kleidung dazu gehört.
Wie gehen wir da am besten weiter vor?
Erstellt am 13.01.2009 um 12:13 Uhr von Akira
Hallo Languste
Pöstler?
Was die BG meint ist Wetterschutzkleidung:
Eurer AG müsste dazu eine Gefährdungsbeurteilung gemacht haben,
Hier ein Auszug aus der:
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften - BGV
¨
A1 - Grundsätze der Prävention
04/2005
§ 23 Maßnahmen gegen Einflüsse des Wettergeschehens
Beschäftigt der Unternehmer Versicherte im Freien und bestehen infolge des Wettergeschehens Unfall- und Gesundheitsgefahren, so hat er geeignete Maßnamen am Arbeitsplatz vorzusehen, geeignete organisatorische Schutzmaßnahmen zu treffen oder erforderlichenfalls persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen.
Vor dem Einsatz von Schutzkleidung ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um geeignete Kleidung auswählen zu können. Die "BG-Regeln Einsatz von Schutzkleidung" enthalten eine Checkliste für die Auswahl.
Wetterschutzkleidung dient dazu, die Beschäftigten gegen Nässe, Wind und Umgebungskälte bis -5 °C zu schützen. Sie muss bei Arbeiten im Freien zur Verfügung gestellt werden, wenn Gesundheitsgefahren auf Grund der Witterung bestehen und der Arbeitsplatz nicht wetterfest gemacht werden kann. Zur Wetterschutzkleidung zählt Regenbekleidung, z. B. Überziehjacke, -mantel, -hose, Schutzgummistiefel. Gegen Unterkühlung schützt Winterschutzkleidung, z. B. ein zweiteiliger Winterschutzanzug, kälteisolierende Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Ohren- und Kopfschutz. Regen- und Winterschutzkleidung kann mit Warnkleidung kombiniert werden. Wetterschutzkleidung ist entweder aus wasser- oder wasserdampfundurchlässigen Kunststoffen oder aus kunststoffbeschichteten Geweben gefertigt. Mehrschichtige Laminate mit speziellen wasserdampfdurchlässigen Membranen oder mikroporöse Beschichtungen sowie Schweißabsorber erhöhen den Tragkomfort. Außerdem sollte Wetterschutzkleidung Lüftungsöffnungen zur Abgabe von Wasserdampf besitzen.
*Nun hat die Berufsgenossenschaft aber gesagt, dass auch Wetterfeste Kleidung dazu gehört. *
Wem hat Sie das gesagt?
War eine Begehung?
Habt Ihr den Bericht dazu?
Gibt es einen Betriebsarzt?
Habt ihr einen ASA?
Wie wurde das denn bisher gehändelt?