eine Kollegin hatte bis September 2002 einen Arbeitsvertrag mit 50 % Teilzeit.
Ab dem 01.10.2002 hat sie mit der Geschäftsleitung folgendes vereinbart.
„Ihren Wunsch entsprechend, werden Sie weiterhin als gewerblicher Mitarbeiter in Teilzeit (90%) bis auf Widerruf eingesetzt.“
Die Kollegin fragte jetzt, ob die Geschäftsleitung alleine sie wieder auf 50 % Teilzeit zurücksetzen kann oder ob es nur im beiderseitigen Einvernehmen geht?
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Teilzeit- und Befristungsgesetz
Als BR mit Teilzeit und befristeten Arbeitsverträgen richtig umgehen