Erstellt am 11.01.2009 um 23:12 Uhr von pirat
@Sonjuschka,
im Prinzip spricht nichts dagegen aber...
Arbeitssicherheitsgesetz § 11 Arbeitsschutzausschuss,
BetrVG
§ 80 Allgemeine Aufgaben
§ 87 (1) Nr.7 , § 90, § 91 Mitbestimmungs- und Beratungsrechte
§ 89 Arbeits- und betrieblicher Umweltschutz
Gesundheitsförderung und Prävenstion dieser Synergieeffekt ist doch Vorbildlich...
hier findest du einiges zum Thema "Betrieblicher Arbeitskreis Gesundheit"
http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/organisation_arbeitsschutz/verantwortung_koordination/arbeitsschutzausschuss.htm
Erstellt am 12.01.2009 um 07:24 Uhr von mainpower
Hallo,
eine Rückenschulung ist eine gute Sache und nur zu begrüssen. Sie dient schlieslich zur erhaltung der Gesundheit. Ihr bekommt das sogar während der Arbeitszeit angeboten. Ich finde das sehr Vorbildlich und würde mir wünschen daß das noch mehr Arbeitgeber machen. Übrigens, bei uns im Betrieb gab es auch schon eine Rückenschulung. Nach anfänglicher Skepsis waren doch alle sehr angenehm überrascht von der Schulung.
@pirat
ich wüsste doch gerne einmal was so manche von dir angeführten Gesetze mit der Rückenschulung zu tun haben.
Erstellt am 12.01.2009 um 08:34 Uhr von pirat
@ mainpower,
aber gerne doch...
stimmst du mit mir überein, dass Rückenschulung mit Gesundheit zu tun hat?
Wenn ja, brauchst du dir nicht zu *wünschen* dass es mehr AG machen würden, du könntest es sogar unter betrieblichem Gesundheitsschutz(Leistungen werden gefördert) laufen/initiieren lassen...
und ja... es ist sogar geplant diese Leistungen der Betriebe steuer- und sozialversicherungsfrei zu belassen..
Noch Fragen, dann würde ich dir empfehlen, lies den Link!