Wenn es einen BA gibt (nach §27 BetrVG), und dieser BA bereits früher ein Ersatzmitglied bestimmt hat, rückt dieses dann automatisch bei ausscheiden des ordentlichen BA-Mitglieds nach?Oder muss neu gewählt werden?
Kann die Wahl des neuen Mitglieds(falls zulässig) schon vor dem ausscheiden des alten Mitglieds stattfinden? Darf das alte Mitglied seinen Nachfolger quasi in dieser
Wahl mitwählen?