Besteht ein MBR wenn der AG ein Zeitarbeitsunternehmen ins Haus holt (1 MA in einem bei uns angemieteten Büro), das für die Bereitstellung von LA für uns verantwortlich ist?
Seither wurden LA durch unsere Personalabtlg. angefordert/gebucht.
Welche §§ sagen hierüber etwas aus?
Oder besteht seitens des AG lediglich eine Informationspflicht?

Lieben Dank für die Unterstützung!

Gruß Nixwisse