Hallo,

wie verhält es sich bei Mitarbeitern mit Zeitverträgen bei einer Betriebsratswahl.
Unter welchen Voraussetzungen dürfen die wählen? (Soweit mir bekannt, wenn sie zur Zeit der Wahl im Betrieb beschäftigt sind und mindestens 3 Monate zuvor dort beschäftigt waren.)
Dürfen diese Mitarbeiter sich auch zur Wahl aufstellen lassen?

Vielen Dank im Voraus


Franl