Erstellt am 06.01.2009 um 21:45 Uhr von Ranger
Hallo tele.
sieh mal ins BetrVG §93 (Ausschreibung von Arbeitsplätzen).
Erstellt am 07.01.2009 um 00:31 Uhr von Bärbel1
Ob ein AG eine Stelle wieder durch Einstellung oder Versetzung besetzt oder diese Tätigkeit durch einen Freelancer ausüben läßt ist die freie Unternehmerentscheidung.
Er muss den BR dann nur gem. § 80 über die Beschäftigung eines freien MA infomieren.
Nach § 80 Abs. 2 BetrVG hat der Betriebsrat Anspruch auf Unterrichtung auch hinsichtlich der Beschäftigung freier Mitarbeiter (s. BAG vom 15.12.1998 - 1 ABR 9/98 und s. Kennzeichen freier Mitarbeit, 1).