Erstellt am 06.01.2009 um 20:04 Uhr von Kölner
@Annika
Eine BV wäre mehr als sinnig. § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 6 BetrVG
Erstellt am 06.01.2009 um 20:13 Uhr von Annika
@Kölner
Ich hoffe du bringst ein wenig Geduld auf. Habe wirklich null Ahnung. Hätte auch nicht gedacht das das jetzt so schnell geht. Wo bekomme ich so etwas her?
Erstellt am 06.01.2009 um 20:19 Uhr von DonJohnson
@Annika
Wie du bist jetzt so weit dich an uns ran zu trauen? Sind wir hier alle sooooo schlimm?
Seid ihr alle neu im Gremium, oder haben da welche schon etwas Erfahrung? Wenn ihr alle neu seid, solltet ihr euch mal an eure zuständige GEW wenden, die helfen euch dann bei Kölners Rat mit der BV. Dieses Thema ist echt sehr komplex - da ist vieles zu beachten. Davon ab, hätte der AG euch in Vorfeld in Kenntnis setzen müssen von dem Vorhaben. Die BV hätte dann vor Einführung abgeschlossen werden müssen - usw. Beachtet muß auch werden, dass die Daten, die eventuell gesammelt werden nicht zur Leistungskontrolle herangezogen werden dürfen - ach da gibt es sooo viele Dinge. Ich hoffe, ein paar von euch haben auch schon ein paar Seminare absolviert. Wenn nciht, wird es zeit würde cih sagen...
Viel Erfolg und halte die Ohren steif - wird schon. Bei genaueren Fragen bekommst du hier bestimmt auch genauere Antworten - trau dich ruhig - hier beißt keiner, auch wenn der Umgangston manchmal etwas deftig ist...
Gruß
DJ
Erstellt am 06.01.2009 um 20:20 Uhr von Kölner
@Annika
Och...
...Schulungen?
Als BR würde ich dem AG schleunigst einen Brief überreichen, der in etwa folgenden Inhalt hat (nette Version):
'Lieber AG,
mit Bedauern mussten wir feststellen, dass sie vollelektronische Schlösser in unserem Betrieb haben einbauen lassen. Sie haben diese Maßnahme vorgenommen, ohne eine entsprechende Vereinbarung mit dem BR (z.B. inform einer Betriebsvereinbarung) nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 6 BetrVG getroffen zu haben.
Wir bitten Sie, dies schleunigst nachzuholen bis zum xx. Ohne weitere Ankündigung sieht der BR sich gemäß seines gesetzlichen Auftrages nach diesem Datum verpflichtet eine einstweilige Verfügung zu erwirken.
MfG'
...
Erstellt am 06.01.2009 um 20:28 Uhr von DonJohnson
@Kölner
Geht eine Schulung so schnell? Weiß das Gremium wie die richtige Beschlussfassung funktioniert? Fragen über Fragen.
@Annika
Aber er hat natürlich Recht. Frage ist nur, ob ihr für sowas schon in der Lage seid. Aber von wegen Schulungen, das ist natürlich sehr wichtig. Weißt du, oder wißt ihr, was eine Betriebsvereinbarung ist?
Erstellt am 06.01.2009 um 20:53 Uhr von Annika
@Kölner
Habe gerade mal ein paar Seiten gelesen,schau bei euch vorbei und schon kommt das nächste. Einstweiligige Verfügung,klasse. Werde ich dann gleich nachsehen. Ja Schulung brauchen wir. Wir machen uns gerade schlau,wo,wie,usw.
@Don Johnson
Leider nein. Wir sind alle neu. Ich habe jetzt erst mal Bücher gekauft. Von der Gewerkschaft haben wir nichts zu erwarten. Leider.
Erstellt am 06.01.2009 um 21:06 Uhr von DonJohnson
@Annika
worauf genau hast du "Leider nein..." geantwortet? Welche GEW wäre denn für euch zuständig, und warum gibt es von der keine Hilfe?
Erstellt am 06.01.2009 um 21:17 Uhr von Annika
@Don Johnson
Auf:Gewerkschaft,erfahrene BRM,Schulung,usw. Betriebsvereinbarung lese ich gerade. Schlimm nicht?
Erstellt am 06.01.2009 um 22:12 Uhr von Karla
Schulungen sind ein muss... Darüber sind sich hier wohl alle einig.
Jetzt soll/muss es aber ja schnell gehen - oder?
Den Vorschlag von Kölner würde ich auf jeden Fall annehmen.
Da ihr von der GEW (wie Du sagst) keine Hilfe erwarten könnt, sucht euch schleunigst einen Anwalt, der sich im Arbeitrecht auskennt.
Da gibt es auch Kanzleien, die sich auf die Vertretung von AN spezialisiert haben.
Da Ihr unerfahren seid und viele Dinge natürlich auch noch nicht wissen könnt, wird der Anwalt euch auch bei einer ordentlichen Beschlussfassung, der Verfügung, usw. helfen.
Erstellt am 07.01.2009 um 01:45 Uhr von rainer w
@Annika
Auch ich rate auf jedem Fall zu Kölners Antwort. Da ich mir diese Woche wegen meiner Spätschicht vorkomme wie ein Midnihttalker kam Kölner mir zuvor. Und wenn Du uns schon so lange beobachtet hast, weist Du ja das wir trotz des manchmal schroffen Ton´s ganz leib miteinander umgehen.
Erstellt am 07.01.2009 um 04:51 Uhr von kriegsrat
@ annika
mittelgroßer betrieb ? wieviele br habt ihr ? waren die auch alle im urlaub als das alles passierte ?
wenn bei euch das basiswissen des gesamten br bei "null" liegen sollte, ist es keinesfalls empfehlenswert, ohne vorherige anwaltliche hilfe kölners schreiben an den arbeitgeber loszuschicken, man sollte schon in etwa wissen was man tut, wenn man diesen weg einschlägt.....
auch einstweilige verfügungen muß man erst einmal bekommen, ob hier das gericht einen unterlassungsanspruch mit eilbedürftigkeit feststellen würde, halte ich für zweifelhaft
und es wäre taktisch auch ein riesenfehler, jetzt bei eurem ersten "fall" die dicke kanone auszupacken und dann baden zu gehen
karlas antwort sehe ich als erste wahl :
anwalt anrufen, die problematik schildern, um hilfe bitten bei den basics (ordentliche Ladung zur Sitzung, Tagesordnung, Beschlußfassung etc.) und außerdem sofort mit schulungen beginnen (auch dafür brauchts richtige beschlüsse)
viel glück auf deinem steinigen weg !
Erstellt am 07.01.2009 um 10:51 Uhr von Annika
@kriegsrat
Anwalt,den suchen wir. Aber man möchte ja auch einen guten. Ja,wir sind alle unerfahren. Mit dem Schreiben hast du natürlich Recht. Das Problem ist das unser Chef jetzt noch schnell Fakten schaffen will. Aber so wie ich das Gelesene verstanden habe geht das auch nicht so einfach. Und auch um die Schulungen kümmern wir uns. Gut das ich den §37 BetrVG schon gefunden habe. Sonst würde das ja alles gar nicht gehen.
Erstellt am 07.01.2009 um 12:40 Uhr von rainer w
@Annika
Schulungsbeschluß dann bitte nicht nur nach § 37 BetrVG abschleißen, sondern Nach §37 Abs 6.
Wenn ihr einen Rechtsanwalt mit der Sache bertaut, vorher Beschluß nach §80 BetrVG fassen und den AG mitteilen.
@kriegsrat
Kölner hatte bestimmt nicht gemeint das sie alles selber machen sollen, sondern mit hilfe von außen
Erstellt am 07.01.2009 um 12:43 Uhr von Annika
@rainer w
Ich hatte die Freistellung gemeint. Sonst würde ich hier untergehen.
Erstellt am 07.01.2009 um 12:47 Uhr von rainer w
@Annika
Sorry, hab Die Augen wohl noch nicht richtig auf. Sollte lieber machen das ich auf Arbeit komme. Scönen Resttag.
Erstellt am 07.01.2009 um 12:52 Uhr von Annika
@rainer w
Macht ja nix. Den Rat von dir brauche ich dann ja auch bald wenn es an die Schulungen geht. Danke.
Erstellt am 07.01.2009 um 14:07 Uhr von Kölner
@kriegsrat, Schatz!
Was denkst Du denn warum ich 'nette Version' geschrieben habe?
Was kann denn geschehen? Schlimmer wird es nicht, oder?
Zumal...
...der AG hat schon Fakten geschaffen. Wer sagt denn, das es nicht eilt?
Erstellt am 08.01.2009 um 06:13 Uhr von kriegsrat
@kölner, schatz!
oh du elender, hüte dich mit deiner überheblichkeit,
sonst wird sich der horizont verdunkeln, schwärme von heuschrecken werden dich heimsuchen, der himmel tut sich auf und don johnson, verkleidet als mario der klemptner wird mit dem flammenschwert in der hand sich auf dich stürzen, auf das großes heulen und zähneklappern herrsche.....
bedenke: schlimmer geht es immer!
Erstellt am 08.01.2009 um 11:01 Uhr von Annika
@all
Erst einmal danke für eure Mühe. Ich werde jetzt erst einmal noch mehr Bücher einkaufen,viel telefonieren und versuchen an meinen Spind zu kommen.
Erstellt am 08.01.2009 um 15:23 Uhr von DonJohnson
@kriegsrat
hmmm - Mario der Klemptner mit dem Flammenschwert? Verwechselst du das nciht? bin doch immer mit nem Fön bewaffnet, solltest du wissen - lach
@Annika
Bücher sind gut - na ja einige... zur Erklärung ist die Betriebsratspraxis A bis z meiner Meinung nach kaum zu schlagen (von Christian Schoof) - Und die Arbeits- und Sozialordnung sollte meine ich auch nicht fehlen. Aber diese oder ähnliche Tipps hast du sicher schon zuhauf bekommen.
Viel Spaß beim lernen
Gruß
DJ