Erstellt am 05.01.2009 um 19:26 Uhr von Rosemariele
@peter12345
..was willst Du und damit sagen. Die Koll. geht zu ihrem Anwalt und der unternimmt das weitere.
Es ist kein Thema des BR mehr sondern der Arbeitsgerichtbarkeit.
Erstellt am 05.01.2009 um 19:44 Uhr von Lotte
Rosemariele,
wenn die verzweifelte Kollegin zum BR kommt, sollte dieser sie zu ihrem Anwalt schicken, der ja dann hoffentlich sofort die notwendigen Schritte einleitet.
Ich glaube, nur das wollte Peter wissen...