Frohes neues Jahr zusammen.

Unsere GF hat in den letzten 2 Monaten ca. 30 Ma betriebsbedingt gekündigt bzw. Zeitverträge auslaufen lassen.
Meine Frage lautet, ob man die ausgelaufenen Zeitverträge bei dem KSchg. § 17 Anzeigepflichtigen Entlassungen
mit berücksichtigen muss.

bin gespannt